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16. April 2025

Lärmbetrachtung Haaren und Helmern: Ergebnisse liegen vor

Die Stadt Bad Wünnenberg hat in Haaren und Helmern eine sogenannte Lärmbetrachtung durchführen lassen. Ziel war es herauszufinden, wie stark Anwohnerinnen und Anwohner durch Verkehrslärm an den Landstraßen L754, L 636, L751 belastet sind und ob eventuell Maßnahmen zum Schutz nötig sind.

Symbolbild Straßenverkehr

Hintergrund ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Sie verpflichtet Städte und Gemeinden dazu, regelmäßig Lärmkarten zu erstellen und zu prüfen, wie stark der Umgebungslärm, beispielsweise durch Straßenverkehr, die Menschen belastet. Unterstützt wird dieser Prozess durch das Land NRW und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

Für große Straßen wie Autobahnen und Bundesstraßen (A33, A44 und B480) wurden bereits Lärmkarten durch das Land erstellt. Die Stadt Bad Wünnenberg hat auf dieser Grundlage zusätzlich eine eigene Untersuchung für Haaren und Helmern beauftragt. Die Ergebnisse wurden jetzt dem zuständigen Ausschuss vorgestellt.

Das Fazit: Nach den geltenden Lärmschutzrichtlinien gibt es keine nennenswerte Lärmbelastung für das Wohnumfeld. Allerdings zeigt die Untersuchung auch, dass bei einzelnen Gebäuden gemessen an der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung die Lärmgrenzwerte überschritten werden.

Da es sich bei den Straßen um Landstraßen handelt ist für diese Überschreitungen nach Bundes-Immissionsschutzverordnung Straßen NRW verantwortlich. Betroffene Eigentümer können Anträge auf Bezuschussung von Lärmschutzmaßnahmen bei Straßen NRW stellen. Weitere Infos unter:https://www.strassen.nrw.de/de/laermschutz.html

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