08. Januar 2025
Briefwahl zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Viele Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn fragen sich, ob sie bereits jetzt die Briefwahlunterlagen anfordern können. Der Kreis Paderborn informiert dazu als zuständige Kreiswahlleitung: Dies geht erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung.
Diese wird im Zeitraum vom 13. Januar bis 2. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten verschickt. Erst danach können Briefwahlunterlagen bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Der Versand erfolgt jedoch erst, wenn die Stimmzettel fertiggestellt sind – frühestens ab dem 10. Februar 2025.
Sobald die Unterlagen eingetroffen sind, sollten diese möglichst zeitnah ausgefüllt und zurückgesendet werden, um rechtzeitig bei der Verwaltung anzukommen. Die Unterlagen enthalten einen QR-Code für eine unkomplizierte Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen. Bitte nutzen Sie diesen!
Alternativ können die ausgefüllten Anträge auf Briefwahlunterlagen auch direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Für diejenigen, die vor Ort wählen möchten, besteht außerdem die Möglichkeit, direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ihre Stimme abzugeben. Weitere Informationen dazu gibt es bei der zuständigen Verwaltung.
Presseinfo: Kreis Paderborn
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