03. Juni 2025
Stadt Bad Wünnenberg verlängert Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen
Auch im Jahr 2025 unterstützt die Stadt Bad Wünnenberg gezielt Maßnahmen zum Klimaschutz. Insgesamt stehen erneut 25.000 Euro zur Verfügung, um Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, aktiv zur Reduzierung von Treibhausgasen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beizutragen. Die Förderrichtlinie wurde überarbeitet und inhaltlich erweitert – unter anderem wurde der Zuschuss für Gründächer und Fassadenbegrünung auf 20 Euro pro Quadratmeter erhöht.
Die Stadt engagiert sich seit Jahren intensiv im Klimaschutz. Grundlage der Maßnahmen bildet das städtische Klimaschutzkonzept mit Fokus auf Energieeinsparung, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie eine nachhaltige Stadtentwicklung. Das Förderprogramm „Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klima(wandel)folgeanpassung“ unterstützt Maßnahmen aus sechs Kategorien. Pro Antragstellerin bzw. Antragsteller können jährlich bis zu 2.500 Euro ausgezahlt werden.

Neue und bewährte Förderbereiche im Überblick:
1. Bauen und Sanieren:
- Zuschüsse für die Dämmung von Rollladenkästen, Heizkörpernischen, Rohrleitungen und Armaturen
- Sanierung effizienter Heiztechnik, z. B. Niedertemperatur-Heizkörper oder Umwälzpumpen
2. Photovoltaik (Stecker-Solargeräte):
Förderung: 50 Euro pro Modul, max. zwei Module pro Haushalt
3. Nachhaltige Mobilität:
Zuschuss für Lastenräder mit oder ohne E-Antrieb
Förderung: 10 % der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
4. Regenwassernutzung:
Förderung von Zisternen zur Regenwassernutzung
Förderung: 30 % der Kosten, max. 500 Euro
5. Begrünung von Dach und Fassade:
Förderung: 20 Euro pro m², max. 800 Euro bzw. 50 % der Gesamtkosten
6. Sonderförderung für innovative Projekte:
Bis zu 500 Euro für besonders kreative oder gemeinschaftliche Klimaschutzprojekte wie Bürgerenergie-Initiativen, Gemeinschaftsgärten oder Maßnahmen zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs. Ein Antrag für die Sonderförderung erfolgt am besten nach vorheriger Rücksprache mit der Stadtverwaltung.
Antragstellung und Bedingungen
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen innerhalb des Stadtgebiets Bad Wünnenberg, die im laufenden Kalenderjahr umgesetzt werden. Rückwirkend sind auch Maßnahmen förderfähig, die ab dem 15.10.2024 abgeschlossen wurden. Anträge können bis spätestens 30.11.2025 online gestellt werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist die fristgerechte und vollständige Einreichung der Antragsformulare samt Nachweisen. Unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Bei Fragen zu den Anträgen stehen Klimaschutzmanager Michael Balkenhol und Bauamtssachbearbeiter Jens Freiheit gerne unter klmhndlnbd-wnnnbrgd oder telefonisch unter 02953 709-66 sowie02953 709-87 zur Verfügung.
