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26. April 2023

„Jung kauft alt“ – Neue Richtlinie bietet Anreize zum Kauf von Altbauten

Ab Mai können Bürgerinnen und Bürger eine Förderung beim Kauf, beim Abbruch sowie bei der Sanierung von Altbauten in Bad Wünnenberg beantragen. Dazu hat die Stadt eine neue Richtlinie auf den Weg gebracht.

Voraussetzung ist, dass die Gebäude mindestens 70 Jahre alt sind. Für die Förderung hat die Stadt Bad Wünnenberg in den nächsten drei Jahren jeweils 100.000 Euro in den Haushalt eingeplant. ‚„Jung kauft alt“ war der Arbeitstitel unserer Richtlinie‘, so Bürgermeister Christian Carl. Dabei sei das Alter der Antragstellenden natürlich egal. „Ziel der neuen Förderung ist es, drohende Leerstände zu vermeiden und den Bad Wünnenbergerinnen und Bad Wünnenbergern einen Anreiz zur Verwirklichung ihres Traumes von den eigenen vier Wänden auf bereits vorhandenen Flächen zu ermöglichen“, erklärt Carl.

So können angehende Hauskäuferinnen und –käufer beispielsweise Zuschüsse für ein Altbaugutachten bis zu 1.750 Euro beantragen. Beim Kauf eines Altbaus zur eigenen Nutzung kann eine Förderung von 5.000 Euro bis maximal 12.500 Euro beantragt werden. Die Höhe des Betrags richtet sich nach der Anzahl der Kinder bis 18 Jahre im Haushalt.
Bei Abriss eines Altbaus und anschließendem Neubau können sich die Bauverantwortlichen bis zu 6.250 Euro sichern. Entsteht bei einem Altbestand durch einen Anbau oder Ausbau des Dachgeschosses weiterer Wohnraum oder bietet das neu errichtete Gebäude gegenüber dem Altbestand mindestens 25 Prozent mehr Wohnfläche, kann eine Förderung in Höhe von 5.000 bis 10.000 Euro beantragt werden.
Ein Abriss eines Altbaus wird durch die neue Richtlinie ebenfalls finanziell unterstützt.

Auch den Klimaschutzaspekt berücksichtigt die neue Förderrichtlinie. Bei energetischer Sanierung eines Altbaus oder einem Neubau nach Abriss, können je nach Eingruppierung in die Effizienzhaus-Stufen weitere 600 Euro pro Klassifizierung des Förderobjektes gezahlt werden. Voraussetzung hier ist eine vorherige Förderung nach den Richtlinien beim Erwerb oder Abriss. Die energetischen Förderungen sind auch mit Zuschüssen oder Krediten anderer öffentlicher Stellen kombinierbar.

Für eine Förderung müssen die Antragstellerinnen und Antragssteller die entsprechenden Formulare ausfüllen sowie die benötigten Nachweise erbringen. Alle Antragsformulare sowie die Richtlinie mit allen Bedingungen finden Interessierte hier: 

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