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29. Juni 2023

Neues Förderprogramm für mehr Klimaschutz

Die Stadt Bad Wünnenberg hat in der vergangenen Ratssitzung eine neue Förderrichtlinie für mehr Klimaschutz im Stadtgebiet auf den Weg gebracht. Ziel dabei ist, die Bürgerinnen und Bürger zum Einsparen von Treibhausgasen zu motivieren.

Dabei werden im Förderprogramm „Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klima(wandel)folgeanpassung“ in sechs Oberkategorien einzelne Maßnahmen gefördert, die zu den Klimazielen der Stadt beitragen. Maximal kann jährlich ein Förderhöchstbetrag von 2500 Euro pro Antragsteller ausgezahlt werden.

Symbolbild Klimaschutz
Symbolbild Klimaschutz

Im Bereich „Bauen und Sanieren“ soll das Thema Heizenergie sparen in Bestandsgebäuden fokussiert werden. Dabei wird beispielsweise das Dämmen von Rollladenkästen, Heizkörpernischen, Rohrleitungen und Armaturen gefördert. Die Förderung beträgt 50 Prozent beziehungsweise maximal 1800 Euro. In gleicher Höhe wird das Verbessern oder Sanieren von vorhandener Technik, wie beispielsweise neue Heizkörper, effiziente Heizungs- oder Umwälzpumpen gefördert.

Stecker-Solargeräte oder auch „Balkon-Solar“ bezuschusst die Stadt mit 100 Euro pro Modul. Dabei beschränkt sich die Förderung auf maximal zwei Module.
Um zur notwendigen Mobilitätswende beizutragen und den Radverkehr weiter zu fördern, können Bürgerinnen und Bürger einen Zuschuss für die Kosten für ein Lastenrad mit oder ohne Elektroantrieb von 20 Prozent bis maximal 500 Euro beantragen.
Weiterhin werden Maßnahmen zur Klimawandelfolgenanpassung gefördert. So kann eine Zisterne als Anlage zur Regenwassernutzung mit 40 Prozent bis maximal 800 Euro bezuschusst werden. Fördergelder bis 800 Euro oder maximal 50 Prozent gibt es auch für ein Gründach oder die Fassadenbegrünung. Pro Quadratmeter sind 10 Euro vorgesehen.

Eine Sonderförderung bis maximal 500 Euro gibt es für besondere Klimaschutzprojekte, die innovative Lösungen bieten und über „Standard-Maßnahmen“ hinausgehen. Beispiele hierfür sind Gemeinschaftsgärten, Bürgerenergie oder Lösungen für die Reduktion des Trinkwasserverbrauchs. Ein Antrag für die Sonderförderung erfolgt am besten nach vorheriger Rücksprache.

Die neue Förderrichtlinie gilt nur im Stadtgebiet Bad Wünnenberg und die Fördermaßnahmen müssen im aktuellen Kalenderjahr umgesetzt sein. Maßnahmen, die ab dem 01.07.2022 fertiggestellt wurden, sind rückwirkend förderfähig. Förderanträge können bis zum 30.11. des aktuellen Jahres online eingereicht werden.

Für eine Förderung müssen die Antragstellerinnen und Antragssteller die entsprechenden Formulare ausfüllen sowie die benötigten Nachweise erbringen. Unvollständige Unterlagen werden abgelehnt. Alle Antragsformulare sowie die Richtlinie mit allen Bedingungen finden Interessierte in der untenstehenden Dienstleistung. Bei Fragen zu den Anträgen stehen Klimaschutzmanager Frank Segin und Bauamtssachbearbeiter Jens Freiheit gerne unter klmhndlnbd-wnnnbrgd oder telefonisch unter 02953 709-66 sowie02953 709-87 zur Verfügung.

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