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01. September 2025

Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten?

Leider kommt es immer wieder vor, dass Wahlunterlagen für die Kommunalwahl am 14. September nicht zugestellt werden können und an die Verwaltung zurückgehen. Häufig liegt dies an einem fehlenden oder unvollständigen Namensaufdruck am Briefkasten.

Die Briefwahlunterlagen sollten Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche nach der Beantragung zugehen.

Sollten Sie diese dann nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung, damit eine neuer Wahlschein ausgestellt werden kann.

Wahl

Mit dem Wahlschein ist eine Teilnahme an der Kommunalwahl problemlos möglich – sei es per Briefwahl, im Wahlamt oder in einem Wahllokal. Ohne Wahlschein können Wählerinnen und Wähler, die Briefwahl beantragt haben, nicht an der Wahl teilnehmen.

Bitte Briefkasten eindeutig beschriften!

Damit wichtige Postsendungen – insbesondere Wahlunterlagen – zuverlässig zugestellt werden können, sollten Briefkästen eindeutig mit den Namen der Bewohnerinnen und Bewohner beschriftet sein. Besonders nach einem Umzug wird dies leicht vergessen – mit der Folge, dass wichtige Post nicht zugestellt werden kann.

Sie haben Fragen oder keine Wahlbenachrichtigung erhalten? 

Melden Sie sich gerne bei unserem Wahlamt. 

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