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Straßenaufbruchgenehmigung einholen

Details

Wer im Stadtgebiet von Bad Wünnenberg öffentliche Verkehrsflächen aufgraben möchte, etwa für die Verlegung von Leitungen, Kabeln, Hausanschlusskanälen oder im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen an privaten Gebäuden, benötigt neben einer verkehrsrechtlichen Anordnung auch eine Aufbruchgenehmigung der Stadt.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Aufbruchgenehmigung mindestens 10 Werktage vor dem geplanten Baubeginn, damit eine fristgerechte Bearbeitung sowie die Information anderer Stellen wie Polizei und Feuerwehr gewährleistet werden kann. Sie können ihren Antrag per Mail an aufbrueche@bad-wuennenberg.de stellen.

Hinweise

Zum Schutz der Straßen und Wege dürfen nur fachkundige Firmen mit nachgewiesener Eintragung in die Handwerksrolle mit den Arbeiten beauftragt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 23 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Weiterführende Informationen

Die verkehrsrechtliche Anordnung beantragen Sie beim Kreis Paderborn.

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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