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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Details

Wenn Sie keine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit haben und sich in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten. Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt, den Wohnraum und die Gesunderhaltung der geflüchteten Menschen.

Voraussetzungen

Grundsätzlich Anspruch auf diese Leistungen haben

  • Flüchtlinge, die der Stadt Bad Wünnenberg zugewiesen sind, sich tatsächlich hier aufhalten und im Besitz einer ausländerbehördlichen Gestattung sind, während der Dauer ihres Asylverfahrens

  • Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, mit der entsprechenden ausländerrechtlichen Duldung, wenn eine Rückkehr ins Heimatland derzeit aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen (noch) nicht möglich ist

  • ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufener oder gänzlich ohne ausländerrechtliche Erlaubnis in Deutschland aufhalten

Rechtsgrundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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