Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten
Details
Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, hat Anspruch auf Sozialhilfe, sofern er sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen kann.
Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ist eine existenzsichernde Grundversorgung für
Personen, die befristet erwerbsunfähig sind („auf Zeit“). Die Feststellung, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung.
Kinder unter 15 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Beziehern von Grundsicherung leben (z.B. den Großeltern) und ihren Lebensunterhalt vor allem aus Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können
Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben die berechtigten Personen nur, soweit der Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen und/oder dem Vermögen sichergestellt werden kann.
Hinweise
Sozialhilfe ist immer nachrangig zu gewähren. Wer Sozialhilfe in Anspruch nehmen möchte, muss daher sämtliche anderen Hilfs - und Einkommensmöglichkeiten vorrangig ausschöpfen (z. B. Ansprüche nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII).
Unterlagen
Personalausweis/Pass
ggf. Schwerbehindertenausweis
Mietvertrag (ggf. Nachweis über aktuelle Miethöhe)
Letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung, soweit nicht in der Miete enthalten
Einkommensunterlagen der letzten drei Monate (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Leistungsbescheid Jobcom/Agentur für Arbeit, etc.)
Vermögensunterlagen, soweit vorhanden (z.B. Sparbuch, letzter Jahresauszug Bausparvertrag, Fahrzeugschein, Lebensversicherung)
Sofern zuvor andere Leistungen bezogen wurden, entsprechender Einstellungsbescheid
ggf. Bestellungsurkunde des Betreuers
ggf. Bescheid des Landschaftsverbandes über Leistungen des ambulant betreuten Wohnens
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.
