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Lärmstörungen melden

Details

In Nordrhein-Westfalen gilt zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr die Nachtruhe. Dies ist im Landes-Immissionsschutzgesetz (§ 9 LImschG) geregelt. In diesem Zeitrahmen sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

§ 10 des LImschG regelt darüber hinaus die Benutzung von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten. Diese Geräte dürfen auch außerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen in Höhe von bis zu 5.000 € geahndet werden können.

Die Mittagsruhe ist nicht gesetzlich geschützt. Sie kann aber Bestandteil eines Mietvertrages oder einer Hausordnung sein. Hier sind Störungen jedoch mit dem Vermieter oder auf dem privatrechtlichen Weg zu klären.


Es werden mehrere Arten von Lärmstörungen unterschieden. Die wichtigsten sind:

Allgemeine Lärmstörungen
Beispiele: Tierlärm, Nachbarschaftslärm.
Differenzen und Streitigkeiten sind i. d. R. auf privatrechtlichem Wege zu klären. Es kann auch die für das Stadtgebiet Bad Wünnenberg bestellte Schiedsperson eingeschaltet werden. Informationen zu Schlichtungsverhandlungen und Schiedspersonen finden Sie weiter unten unter "Weiterführende Links".

Weitere Beispiele: Lärm durch zu laute Musikanlagen, Lärm in Parkanlagen, private Baustellen. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner im Ordnungsamt (siehe rechts unter "Mitarbeiter").

Lärm durch Maschinen
Beispiel: Rasenmäher
Die Benutzung von Rasenmähern ist nur von montags bis samstags von 7:00 Uhr - 20:00 Uhr erlaubt. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner im Ordnungsamt (siehe rechts unter "Mitarbeiter").

Bau- und Gewerbelärm
Bei Lärmstörungen durch Baustellen wird zwischen privaten und gewerblichen Baustellen unterschieden: Private Baustellen fallen unter "Allgemeine Lärmstörungen" (s. o.). Bei Störungen durch Gewerbebetriebe wenden Sie sich bitte an das Umweltamt der Kreisverwaltung Paderborn. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite des Kreises Paderborn nachlesen (siehe unter "Weiterführende Links").

Gaststättenlärm
Bei Gaststättenlärm wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner in der Gewerbeabteilung.

Verkehrslärm
Bei Straßenverkehrslärm wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Paderborn. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite des Kreises Paderborn nachlesen (s. unter "Weiterführende Links").

Außerhalb der normalen Arbeitszeit haben Sie die Möglichkeit sich an die Polizei zu wenden.

Rechtsgrundlagen

§§ 9 ff. Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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