Beurkundungen vornehmen
Details
Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Geburtsurkunden
Sterbeurkunden
Kosten
Jede Urkunde kostet 10 €.
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 5 €. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z. B. für Rentenzwecke.
Hinweise
Geburten, Eheschließungen und Todesfälle werden immer am Ort des Ereignisses beurkundet und die entsprechenden Personenstandsregister auch dort weitergeführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb (unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz) bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, also z. B. im Falle einer Geburtsurkunde bei dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
Zur Vermeidung von Wartezeiten bitten wir um Vereinbarung eines Termins.
Verfahrensablauf
Urkunden können persönlich, telefonisch, online oder schriftlich beim Standesamt angefordert werden.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Weiterführende Informationen
Aus Datenschutzgründen können grundsätzlich nur folgende Personen die Ausstellung einer Urkunde beantragen:
die Person, auf die sich der Eintrag bezieht
der Ehegatte (die Ehe darf nicht geschieden sein)
Vorfahren (Eltern, Großeltern usw.)
Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.)
Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann einen Anspruch auf Ausstellung der Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht der berechtigten Person vorlegen können.
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.