Auskunft aus dem Gewerbemelderegister erhalten
Details
Öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nichtöffentlichen Stellen (Privatpersonen) dürfen der Zweckbindung nach § 17 Absatz 5 Satz 1 GewO unterliegende Daten übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
Hierfür ist ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbemelderegister beim Ordnungsamt der Stadt Bad Wünnenberg zu stellen. Diesen finden Sie unter "Antragsformulare".
Begriffe im Kontext
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.