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Denkmalschutzrechtliche Genehmigung erhalten

Details

Für alle Veränderung an und in Denkmälern ist gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Diese ist vor Beginn der geplanten Maßnahme zu beantragen. Deshalb sollten Sie frühzeitig Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufnehmen. Die Bearbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch, da eine Abstimmung zwischen allen Beteiligten erforderlich ist.

Es liegt der Stadt Bad Wünnenberg als Untere Denkmalbehörde viel daran die von Ihnen geplanten Maßnahmen zu der Zufriedenheit aller durchzuführen. Dazu ist es sinnvoll einen gemeinsamen Termin vor Ort zu planen und die geplante Maßnahme im Detail abzustimmen. Diese Abstimmung geschieht in der Regel unter direkter Hinzunahme des LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen in Münster, um eine schnelle Bearbeitung möglich zu machen.

Begriffe im Kontext

Denkmal, Denkmalschutz, Bauantrag

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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