Werbeanlagen bauen
Details
Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Dabei sind unter Werbeanlagen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen und Schaukästen zu verstehen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.
Genehmigungsfrei sind Werbeanlagen, die z.B. maximal 1 m² groß sind, oder auf Sportanlagen angebracht sind.
Unterlagen
Bauantrag – Werbeanlagen
Beglaubigter Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte mit Einzeichnung des Standortes der geplanten Werbeanlage
Lageplan (Maßstab 1 : 500) bei freistehenden Werbeanlagen (soweit erforderlich: Katastergrundlage mit Grundstücksbezeichnung, rechtmäßigen Grenzen, Festsetzungen eines Bebauungsplanes, vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen, Aufstellungs- oder Anbringungsort der Werbeanlage, Abständen zu baulichen Anlagen und anderen Werbeanlagen, Verkehrsflächen sowie zu begrünten Flächen)
Zeichnung(en) im Maßstab 1 : 50 (die Zeichnung(en) muss/müssen die Darstellung der geplanten Werbeanlage, ihre Maße, auch bezogen auf den Anbringungsort, sowie der Farben mit Angabe der Nummer und Hilfsbezeichnung aus dem RAL – Farbregister enthalten)
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.
