Werbeanlagen bauen
Details
Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Dabei sind unter Werbeanlagen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen und Schaukästen zu verstehen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.
Genehmigungsfrei sind Werbeanlagen, die z.B. maximal 1 m² groß sind, oder auf Sportanlagen angebracht sind.
Begriffe im Kontext
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.