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Fischereischein beantragen

Details

Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-609, abgelegt werden.

Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins in Nordrhein-Westfalen ist die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe.

Durch Änderung des Landesfischereigesetzes wird seit dem 01. Juli 2026 der Fischereischein im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone eingeführt. Diese neuen Fischereischeine werden auf Lebenszeit ausgestellt und erhalten ihre Gültigkeit nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Jahre.

Personen, die vor dem 01. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.

Fischereischeine, die vor dem 01. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.

Personen, die nach dem 01. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein online über das NRW Serviceportal unter der Rubrik „Onlinedienstleistungen“ beantragen. Alternativ kann der Fischereischein bei einem zuvor vereinbarten Termin im Einwohneramt beantragt werden.

Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.

Der Fischereischein wird seit dem 01. Juli 2026 unbefristet ausgestellt. Daher enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist deshalb ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben. Zur Identitäts- und Altersprüfung ist ein entsprechender Nachweis mitzuführen. Der früher erforderliche Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft.

Der „Ausländerfischereischein“ (Jahresfischereischein) für Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, kann entweder über die Onlinedienstleistung des Landes oder vor Ort bei den Städten und Gemeinden beantragt werden.

Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein“) kann künftig ausschließlich über die Onlinedienstleistung oder beim Landesamt gestellt werden.

Weitere Informationen zum neuen Fischereischein erhalten Sie in den FAQ unter der Rubrik "Downloads".

Kosten

Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger, da eine vollautomatisierte Bearbeitung erfolgt.

Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit / Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein:

vor Ort im Bürgerbüro: 30,00 EUR
online: 18,00 EUR

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr:

vor Ort im Bürgerbüro: 22,00 EUR
online: 14,00 EUR

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre:

vor Ort im Bürgerbüro: 50,00 EUR
online 42,00 EUR

Erteilung eines Jahresfischereischeins (Ausländerfischereischein):

vor im Bürgerbüro: 32,00 EUR
online: 20,00 EUR

Hinweise

Tagesscheine sind beim jeweiligen Besitzer des Gewässers zu erwerben. Für die Aabachtalsperre ist der Wasserverband Aabach-Talsperre zuständig, am Bad Wünnenberger Paddelteich kann der Tagesschein am dortigen Kiosk erworben werden.

Voraussetzungen

  • abgelegte Fischereiprüfung

Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines kann persönlich oder über die Onlinedienstleistung DigiFischDok (Digitales Fischereidokument) gestellt werden.


Bei persönlicher Antragsstellung im Bürgerbüro:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ ID-Karte oder Reisepass)

  • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung und ggf. alter Fischereischein (bei Verlängerung)

Bei Online Beantragung:

  • BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion (Personalausweis oder eID)

Bearbeitungsdauer

Bei Antragstellung vor Ort bei der Stadt oder Gemeinde erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck unmittelbar.

Bei einer erfolgreicher Online-Beantragung stehen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ebenfalls unmittelbar in digitaler Form im BundID-Postfach der antragstellenden Person zur Verfügung.

Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.

Verfahrensablauf

Sie können den Fischereischein entweder über den Onlinedienst beim Land NRW (Link siehe unter "Onlinedienste") oder bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde (Bürgerbüro der Stadt Bad Wünnenberg) beantragen.

Örtlich zuständig ist für NRW-Bürgerinnen und -Bürger die Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt. Hat die antragstellende Person keinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, ist die Gemeinde zuständig, auf deren Gebiet sie die Fischerei ausüben will.

Im Falle der Onlinedienstnutzung ist ein Nutzeraccount bei einer anerkannten digitalen Identitätsplattform (BundID für NRW-Bürgerinnen und -Bürger) notwendig.

Zur Nutzung des Onlinedienstes ist ein eID-Login in der digitalen Identitätsplattform notwendig (Es besteht eine Notwendigkeit für einen Login mittels Online-Personalausweis).

Bitte achten Sie bei der Onlinedienstnutzung darauf, dass Sie für das Land Nordrhein-Westfalen die Auswahl getroffen haben.
Achten Sie bitte zudem darauf, Ihre personenbezogenen Daten fehlerfrei und gemäß den Angaben auf Ihrem amtlichen Lichtbildausweis aus Ihrem Nutzerkonto der digitalen Identitätsplattform übernommen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, aktualisieren Sie bitte im Vorfeld der Onlinedienstnutzung Ihre personenbezogenen Daten in der digitalen Identitätsplattform (BundID).

Rechtsgrundlagen

§ 31 ff Landesfischereigesetz NRW

Weiterführende Informationen

Aktuelle Prüfungstermine für Fischereiprüfungen können bei der -Unteren Fischereibehörde- beim Kreis Paderborn, Tel. 05251/308-609, erfragt werden. Alle Infos zu den Prüfungen auch auf der Internetseite des Kreises Paderborn.

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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