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Sterbefall anzeigen

Details

Alle Sterbefälle, die im Stadtgebiet von Bad Wünnenberg eintreten, sind beim Standesamt Bad Wünnenberg anzuzeigen.

Verstirbt jemand im Krankenhaus, ist immer das Standesamt am Ort des Krankenhauses für die Beurkundung des Sterbefalles zuständig.

Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.

In der Regel übernehmen jedoch die Bestattungsunternehmen diese Aufgabe.

Hinweise

Zur Vermeidung von Wartezeiten bitten wir um Vereinbarung eines Termins.

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

Privatsphäre-Einstellung

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