Förderung zur Ansiedlung und Fortführung von Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben beantragen
Details
Ziele des Programms
Unterstützung von Neueröffnungen, Neuansiedlungen und Fortführungen von Betrieben.
Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Erhöhung der Angebotsvielfalt und Kundenfrequenz.
Beseitigung von Leerständen und Förderung des Tourismus.
Förderbedingungen
Förderung für Betriebe im Stadtgebiet mit mindestens 35 Öffnungsstunden/Woche.
Nicht förderfähig sind u.a. Selbstbedienungs- und Lieferdienste sowie bestimmte Branchen wie Spielotheken oder Shisha-Bars.
Verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern bis zum 4. Grad schließen eine Förderung aus.
Art und Umfang der Förderung
Zuschüsse zur Miete (30 %, max. 500 €/Monat für 12 Monate) und Einrichtungskosten (einmalig bis zu 1.000 €).
Beim Kauf eines Ladenlokals: 10 % der Kaufsumme, max. 28.800 €, verteilt über 36 Monate.
Zusätzlich ein Marketingpaket mit Pressebericht, Sonderwerbemöglichkeiten und Online-Präsenz.
Genaue Informationen finden Interessierte in der Richtlinie.
Verfahrensablauf
Schriftliche Anträge vor Maßnahmebeginn, inkl. Geschäftskonzept, Mietvertrag und Gewerbeanmeldung.
Förderentscheidungen erfolgen nach Ermessen und unter Finanzierungsvorbehalt.
Weiterführende Informationen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften führen zur Rückforderung der Zuschüsse.
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.