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Förderung zur Ansiedlung und Fortführung von Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben beantragen

Details

Ziele des Programms

  • Unterstützung von Neueröffnungen, Neuansiedlungen und Fortführungen von Betrieben.

  • Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

  • Erhöhung der Angebotsvielfalt und Kundenfrequenz.

  • Beseitigung von Leerständen und Förderung des Tourismus.

Förderbedingungen

  • Förderung für Betriebe im Stadtgebiet mit mindestens 35 Öffnungsstunden/Woche.

  • Nicht förderfähig sind u.a. Selbstbedienungs- und Lieferdienste sowie bestimmte Branchen wie Spielotheken oder Shisha-Bars.

  • Verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern bis zum 4. Grad schließen eine Förderung aus.

Art und Umfang der Förderung

  • Zuschüsse zur Miete (30 %, max. 500 €/Monat für 12 Monate) und Einrichtungskosten (einmalig bis zu 1.000 €).

  • Beim Kauf eines Ladenlokals: 10 % der Kaufsumme, max. 28.800 €, verteilt über 36 Monate.

  • Zusätzlich ein Marketingpaket mit Pressebericht, Sonderwerbemöglichkeiten und Online-Präsenz.

Genaue Informationen finden Interessierte in der Richtlinie.

Verfahrensablauf

  • Schriftliche Anträge vor Maßnahmebeginn, inkl. Geschäftskonzept, Mietvertrag und Gewerbeanmeldung.

  • Förderentscheidungen erfolgen nach Ermessen und unter Finanzierungsvorbehalt.

Weiterführende Informationen

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften führen zur Rückforderung der Zuschüsse.

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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