Niederschlagswasserversickerung beantragen
Details
Stellen Sie hier online einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung vonunverschmutztem Niederschlagswasser in das Grundwasser.
Voraussetzungen
Unterlagen
1. Übersichtskarte im Maßstab 1: 25.000
2. Übersichtsplan im Maßstab 1: 5.000
3. Lageplan im Maßstab 1: 1.000 oder 1: 500, ggf. Detailplan 1: 100, mit:
Darstellung und Bemaßung der Gebäude und Flächen, die an die Versickerungsanlage angeschlossen werden sollen, einschließlich der
hierfür erforderlichen Entwässerungseinrichtungen (Regenfallrohre, Hof-/Straßeneinläufe, Schächte, Regenwasserleitungen etc.).
Dabei sind die zu entwässernden Dachflächen und Hofflächen einschließlich ihrer Entwässerungseinrichtungen farblich voneinander abzuheben (z. B. Dachflächen = BLAU, Hofflächen = ORANGE).
Schnittzeichnung der Versickerungsanlage mit Bemaßung
Eintragung der Abstände der Versickerungsanlage zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen
4. Nachweis der Bemessung für die Versickerungsanlage (DWA-A 138)
Die Bemessung der Versickerungsanlage muss auf der Grundlage des technischen Regelwerkes Arbeitsblatt DWA-A 138 “Bau, Planung und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ (Stand 2005) durch einen erfahrenen Fachplaner erfolgen. Die detaillierte Berechnung ist den Antragsunterlagen beizufügen.
Das Arbeitsblatt ist über die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V., Theodor-Heuss-Allee 17, in 53773 Hennef, erhältlich.
Beispielhaft sind in der Anlage 1 unterschiedliche Versickerungsanlagen dargestellt bzw. erläutert.
5. Angaben zum Grundwasserstand
Für die Beurteilung der geplanten Einleitung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist der höchste zu erwartende Grundwasserstand anzugeben, d. h. der Abstand zwischen der Geländeoberkante (GOK) und dem freien Grundwasserspiegel.
6. Freistellung von der Überlassungspflicht
Schriftliche und verbindliche Erklärung der zuständigen Stadt/Gemeinde, ob diese der geplanten Versickerung zustimmt (vgl. Vordruck, Anlage 2)
7. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, sofern die Versickerung auf einem fremden Grundstück erfolgen soll.
8. Mindestanforderungen an Bau und Betrieb der Versickerungsanlage
Der Abstand der Versickerungsanlage zur Grundstücksgrenze muss mindestens 2 Meter, zu unterkellerten Gebäuden ohne wasserdichte Ausbildung mindestens 6 Meter betragen.
Der Abstand von der Sohle der Versickerungsanlage bis zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand muss mindestens 1 Meter betragen.
Bei unterirdischen Versickerungsanlagen (z. B. Rohr-Rigolen-Versickerung) ist ein Kontroll- und Absetzschacht vor der Versickerungsanlage zu installieren.
Bei der Verwendung von Sickerpflaster darf ausschließlich Niederschlagswasser versickert werden, das auf dem Sickerpflaster anfällt.
Es dürfen nur Flächen an die Versickerungsanlage angeschlossen werden, auf denen unbelastetes Niederschlagswasser anfällt (also keine Einleitung von Flächen die z. B. für Kfz-Wäschen und Kfz-Reparaturarbeiten oder Reinigungsarbeiten, bei denen verschmutzte Reinigungswässer anfallen, genutzt werden).
Versickerungsanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass eine Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke auszuschließen ist.
Bei Versickerungsanlagen in Hanglage ist sicherzustellen, dass die Anlage quer zum Gefälle des Hanges (= höhenlinienparallel) errichtet wird und keine Schädigung von Unterliegern erfolgt.
Es ist sicherzustellen, dass sich im Versickerungsbereich keinerlei Bodenverunreinigungen bzw. Altlasten befinden.
Rechtsgrundlagen
Abwasserbeseitigungssatzung Stadt Bad Wünnenberg
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.