Kinderreisepass beantragen
Details
Der Kinderreisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Dabei muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Bürgerbüro anwesend sein und die unterschriebene „Einverständniserklärung Sorgeberechtigter Ausweis/Pass“ vorlegen (siehe Downloads).
Besteht eine Vormundschaft, benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts.
Seit dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Sie können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, allerdings immer nur für 1 Jahr.
Bisher ausgestellte/verlängerte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Hinweise
Verlängerung / Aktualisierung
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist nur möglich, wenn der alte Pass noch nicht abgelaufen ist. Dazu ist der Kinderreisepass selbstverständlich mitzubringen.
Kinderreisepass verloren / Kinderreisepass wiedergefunden
Meldungen über Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Kinderreisepässen können nur persönlich durch den/die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.
Noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Bürgerbüros.
Begriffe im Kontext
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.