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Grundsteuer in Bad Wünnenberg

Grundsteuerreform

Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, woraufhin eine neue gesetzliche Regelung verabschiedet wurde.

Die neue Grundsteuerregelung tritt mit Erhalt des Abgabenbescheides für das Jahr 2025  im Rahmen der Grundsteuerreform
2025 in Kraft. Seit dem 01.07.2022 wurden durch das zuständige Finanzamt Paderborn die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 bzw. die darauf aufbauenden Bescheide über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages auf den 01.01.2025 erlassen. Diese Bescheide dienen als Grundlage für die festgesetzte Grundsteuer und wurden angesichts der rechtlichen Änderungen erlassen.

Was ist nun zu tun?

Befolgen Sie zunächst den Anweisungen auf Ihrem Abgabenbescheid. Die Zahlung der ausgewiesenen Grundsteuer
ist an die Stadt Bad Wünnenberg zu entrichten.

Ich habe Rückfragen oder Einwände - wer ist mein richtiger Ansprechpartner?

1. Jegliche Fragen zu Ihrem Abgabenbescheid –zur Zahlung, bei Minderung sowie Erlass der Grundsteuer
oder Fragen zum Hebesatz – werden durch die Stadt Bad Wünnenberg beantwortet. Die jeweiligen Kontaktdaten
entnehmen Sie dem Abgabenbescheid.


2. Gezielte Fragen zum neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag, aber auch Fragen oder Einwände zum
Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags,
werden durch das Finanzamt Paderborn beantwortet.

Sollten Sie bereits Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt haben, müssen Sie gegenüber dem Finanzamt Paderborn nichts weiter veranlassen. Werden diese Bescheide durch das Finanzamt geändert, so erhält die Stadt Bad Wünnenberg automatisch Nachricht und wird den Abgabenbescheid von Amts wegen ändern. Bis zum Erhalt eines möglichen Änderungsbescheides ist die auf dem Abgabenbescheid abgebildete Grundsteuer wie aufgeführt an die Stadt Bad Wünnenberg zu zahlen.

Erreichbarkeit Finanzamt Paderborn: Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr unter der Grundsteuerhotline
05251 100 1959.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Website der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter:
www.grundsteuer.nrw.de

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