Bundestagswahl 2021
Ergebnisse der Bundestagswahl
Informationen zur Bundestagswahl
Am 26. September 2021 findet von 08.00 – 18.00 Uhr die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen i.S.d. § 116 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wählerinnen und Wähler bestimmen mit Ihren beiden Stimmen, welche Abgeordneten und Parteien in den neuen Deutschen Bundestag einziehen.
Dabei erfolgt die Wahl der Abgeordneten über die Erststimme für den Kandidaten des Kreiswahlvorschlags und über die Zweitstimme für die jeweilige Landesliste der Partei.
Wählerverzeichnis
Für die Wahl wird am 15.08.2021 das Wählerverzeichnis erstellt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Wahlberechtigten spätestens bis 05.09.2021 schriftlich eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber der Meinung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich kurzfristig mit dem Wahlamt der Stadt (s.u.) in Verbindung setzen.
Briefwahl und Wählerverzeichnis
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 24.09.2021, 18.00 Uhr beantragt werden. Bei Beantragung kurz vor Ablauf der Beantragungsfrist ist eine persönliche Abholung sinnvoll, da eine postalische Abwicklung zeitlich dann nicht mehr gewährleistet werden kann..
In Fällen plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung (durch Attest nachzuweisen) können Briefwahlunterlagen auch noch bis Sonntag, 15.00 Uhr ausgestellt werden.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist schriftlich, mündlich vor Ort (nicht am Telefon) oder per E-Mail oder Fax möglich.
Es empfiehlt sich eine zeitnahe Beantragung der Briefwahlunterlagen, um einen rechtzeitigen Rücklauf bis Sonntag, 26.09.2017, 18.00 Uhr zur Stadtverwaltung zu gewährleisten.