Buchführung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung
Finanzbuchhaltung
Zu den Aufgaben der Finanzbuchhaltung gehören die Buchführung entsprechend § 27 GemHVO, die Zahlungsabwicklung und Liquiditätsplanung entsprechend § 30 GemHVO, insbesondere die Mahnung und die Zwangsvollstreckung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Geldforderungen sowie in diesem Zusammenhang die Berechnung, Erhebung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Säumniszuschläge).
Buchführung
Zahlungsabwicklung und Vollstreckung
Wesentliche Aufgaben der Zahlungsabwicklung und Vollstreckung bestehen darin, den Zahlungsverkehr abzuwickeln, die Finanzmittel zu verwalten und die benötigte Liquidität der Stadt zu planen, den Zahlungseingang zu überwachen sowie das Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA) durchzuführen.