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Haushaltsplan

Mit der Haushaltssatzung werden

  • im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,
  • im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen sowohl aus laufender Verwaltungstätigkeit als auch aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,
  • die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigungen),
  • die Verpflichtungsermächtigungen,
  • die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage,
  • der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie
  • die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer

festgesetzt.

Als Teil der Haushaltssatzung bildet der Haushaltsplan der Stadt Bad Wünnenberg die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Bad Wünnenberg voraussichtlichen

  • anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlung und
  • entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen
  • notwendigen Verpflichtungsermächtigungen

Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen) und einen Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen) sowie in dazugehörende Teilpläne (Produkte) gegliedert.

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