Wasserzähler werden getauscht
Artikel vom 03.03.2020
Die Stadt Bad Wünnenberg macht darauf aufmerksam, dass Wasserzähler nach dem Mess- und Eichgesetz der gesetzlichen Eichpflicht unterliegen. Die Eichgültigkeit beträgt für Kaltwasserzähler jeweils sechs Jahre. Alle verbauten Wasserzähler mit dem Eichjahr 2014 oder älter müssen im Jahr 2020 gewechselt werden.
Die Mitarbeiter der von der Stadt Bad Wünnenberg mit dem Zählerwechsel beauftragen Firmen können sich entsprechend ausweisen. Betroffene Hausbesitzer werden gebeten, den Mitarbeitern Einlass zu gewähren und den Austausch des Wasserzählers zu ermöglichen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Stadtverwaltung Bad Wünnenberg unter Tel: 02953/709-20.