Kompaktinfos zum Coronavirus
Anmerkung:
Aufgrund der sehr dynamischen Entwickklung bei der Ausbreitung des Coronavirus können sich stetig Änderungen und Anpassungen ergeben, auch sehr zeitnah bei bereits erfolgten Informationen.
- Gesundheitsamt
- Informationen zur Quarantänepflicht
- Hausarzt
- Aktuelle Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO des Landes NRW
- Auslandsreisen
- Regelungen für den Kita Betrieb
- Entschädigung bei verdienstausfall wegen Kinderbetreuung
- Impfungen im Kreis Paderborn
- Schnelltestmöglichkeiten im Stadtgebiet
- Rathaus
- Annahmestelle des Bauhofes
- Waldschwimmbad
- Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk & Dienstleistungen
Artikel vom 01.04.2021
Hinweise zum richtigen Verhalten im Fall einer Erkrankung oder nach Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person
Gesundheitsamt
Wenn Sie Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, sollten Sie auf jeden Fall zu Hause bleiben und sich umgehend telefonisch an das Kreisgesundheitsamt in Paderborn wenden. Sie werden dort über die weiteren Schritte informiert.
Infotelefon des Gesundheitsamtes:
05251 308-3333
erreichbar von
Montag-Freitag 9:00 bis 16:00 Uhr, Samstag 12:00 bis 16:00 Uhr
Informationen zur Quarantänepflicht
Die aktuellen Regelungen zur Quarantänepflicht finden Sie übersichtlich auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.
Hausarzt
Sollten Sie Krankheitssymptome, wie Schnupfen, Husten, Fieber, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinnes haben, bleiben Sie zu Hause und wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt. Dieser wird mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen.
Auch im Falle eines positiven Selbsttestes sollten Sie unverzüglich Ihren Hausarzt telefonisch kontaktieren und zu Hauses bleiben. Sie werden dann über die weitere Vorgehensweise von Ihrem Hausarzt informiert.
Außerhalb der Offnungszeiten Ihres Hausarztes steht Ihnen die Kassenärztzliche Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 zur Verfügung.
In Notfällen, wie z.B. schwerer Atemnot oder Schmerzen im Herzbereich wenden Sie sich bitte an den Notruf 112.
Aktuelle Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO des Landes NRW
Hier finden Sie die aktuellen Verordnungen und Anlagen in der gültigen Fassung vom 29. März 2021:
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)
Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO)
Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes (CoronaEinreiseV)
Coronaeinreiseverordnung NRW (CoronaEinrVO NRW)
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO)
Auslandsreisen
Auf einer speziell eingerichteten Internetseite informiert der Bund über die Einreise nach Deutschland.
Das Land NRW hat ergänzend dazu eine eigene Coronaeinreiseverordnung mit einer Erweiterung für das Land NRW erlassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes.
Eine Übersicht über aktuelle Risikogebiete gibt es auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes.
Regelungen für den Kita Betrieb
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich dazu entschieden, denn Betrieb der Kindertagesbetreuung in Phasen langsam zu öffnen. Seit Montag, dem 22. Februar 2021, gibt es einen landesweiten eingeschränkten Regelbetrieb. Das bedeutet, dass die Kindertagesstätten grundsätzlich geöffnet sind und alle Kinder diese wieder besuchen können. Wie bisher bleibt allerdings die Regelung bestehen, dass es nur feste Gruppen geben darf und der Betreuungsumfang um 10 Stunden pro Woche gekürzt wird.
Voraussetzung, dass die Kinder in die Tagesbetreuung gehen dürfen ist, dass sie nicht krank sind. Wenn ein Kind Husten, Schnupfen, Fieber oder andere Symptome hat, muss es zu Hause bleiben.
Diese Phase gilt zunächst bis zum 11. April 2021. Je nachdem, wie sich das Infektionsgeschehen verhält, wird es ab dann nur noch einen lokal eingeschränkten Regelbetrieb geben. Das hängt aber von den Infektionszahlen bei uns im Kreis Paderborn und der Stadt Bad Wünnenberg ab.
Sollte sich bis dahin das Infektionsgeschehen verschlechtern und die Zahlen wieder steigen, kann der Betreuungsbetrieb wiedereingestellt werden.
Informationen des Landes zu Krankheitssymptomen bei Kindern.
Entschädigung bei verdienstausfall wegen Kinderbetreuung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist für entsprechende Entschädigungen zuständig.
Alle Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Homepage des LWL.
Impfungen im Kreis Paderborn
Für die Impfungen gegen das Coronavirus ist der Kreis Paderborn zuständig.
Auf der Internetseite des Kreises erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.
Schnelltestmöglichkeiten im Stadtgebiet
Sie haben an folgenden Stellen im Stadtgebiet die Möglichkeit sich testen zu lassen:
Testbus am Pakplatz beim Tennisplatz
Hausärztliche Kompetenz Dr. Franz
Poststraße 18
33181 Bad Wünnenberg-Fürstenberg
Telefon: 02953 - 325
Medizinisches Versorgungszentrum Bad Wünnenberg / Südkreis Paderborn GmbH
In den Erlen 22
33181 Bad Wünnenberg
Telefon: 02953 - 970901
Rathaus
Die Stadtverwaltung weist daraufhin, dass das Rathaus inklusive der Zweigstellen für den direkten Kundenverkehr weiterhin bis zum 18.04.2021 geschlossen ist.
Die Rathausmitarbeiter stehen nach wie vor per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Nach vorheriger telefonischer Absprache werden Termine bei unaufschiebbaren Anliegen im Einzelfall vergeben unter den Telefonnummern 02953 / 709-0 und -38. Von der Schließung betroffen ist das Rathaus inklusive Bürgerbüro in der Poststraße und das Bauamt in der Kirchstraße (beides in Fürstenberg).
Annahmestelle des Bauhofes
Die Grünannahmestelle ist wie gewohnt donnerstags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr geöffnet. Grünschnitt aus dem Stadtgebiet Bad Wünnenberg kann in "gartenüblichen" Mengen (PKW-Anhänger)abgegeben werden.
Andere Gartenabfälle wie Gras, Laub o.Ä. werden nicht angenommen. Diese gehören auf den Kompost oder in die Biotonne. Größere Mengen von Grünabfällen können am Kompostwerk des Entsorgungszentrums "Alte Schanze" in Paderborn-Elsen abgegeben werden.
Waldschwimmbad
Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk & Dienstleistungen
Gastronomie
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist bis auf Weiteres untersagt. Die Lieferung von Speisen sowie der Abholservice von Speisen ist jedoch zulässig. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.
Viele Bad Wünnenberger Gastronomen bieten Liefer- und Abholservices an.
Einzelhandel, Handwerk, Dienstleistungen
Solange der Inzidenzwert im Kreis Paderborn unter 100 liegt, bleiben die Geschäfte weiterhin unter Auflagen geöffnet.
Für Geschäfte, die nicht überwiegend Waren des täglichen Bedarfs anbieten (z. B. Lebensmittel, Drogerien, Blumenläden) ist es jedoch wieder erforderlich, einen Termin für den Einkauf beim jeweiligen Geschäft abzustimmen. Ebenso ist in diesen Läden die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.