Bauleitplanung
Die Bauleitplanung wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch umfassend geregelt ist. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen. (Quelle: Wikipedia)
Flächennutzungsplan - Veröffentlichungen zum Nachlesen
67. Änderung Flächennutzungsplan
- Standortkonzept - 67. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ausweisung WindkonzentrationszonenAngaben_zum_WEA-Standortkonzept.pdf187,23 KB
- Kriterienkatalog - 67. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ausweisung WindkonzentrationszonenWindenergiekonzept_Bad_Wuennenberg_-_Kriterienkatalog_2021-06-17.pdf54,36 KB
- Entwurf Karte 1- 67. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ausweisung WindkonzentrationszonenWEA_Bad_Wuennenberg_-_Karte_1.pdf11,93 MB
- Entwurf Karte 2 - 67. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ausweisung WindkonzentrationszonenKarte_2.pdf14,58 MB
Bebauungspläne - Veröffentlichungen zum Nachlesen
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