Finanzen
Die Stadt Bad Wünnenberg hat ihr Rechnungswesen seit dem 01.01.2007 von der sog. Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Das NKF verpflichtet die Städte und Gemeinden, ihre Finanzbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen (Doppik) abzuwickeln.
Mit der Einführung des NKF wurde erstmals das gesamte Vermögen und die Schulden der Stadt Bad Wünnenberg erfasst, bewertet und in einer Bilanz zusammengefasst.
Themen rund um die Stadtfinanzen
Haushaltsplan
Als Teil der Haushaltssatzung bildet der Haushaltsplan der Stadt Bad Wünnenberg die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft.
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen) und einen Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen) sowie in dazugehörende Teilpläne (Produkte) gegliedert.
Beteiligungen
Steuern- und Gebührensätze
Haupteinnahmequellen des städtischen Haushaltes sind:
- Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer)
- Verbrauchs- und Aufwandsteuern
- Gebühren und Beiträge
Aktuelle Steuern- und Gebührensätze der Stadt Bad Wünnenberg (PDF)
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Sie erfasst alle unternehmerischen Vorgänge, die sich in Zahlen ausdrücken lassen, also alle Aufwendungen und Erträge. Ziel ist es, das Gesamtergebnis eines Unternehmens zu ermitteln, um die Vermögensverhältnisse und Veränderungen der Bestände zu dokumentieren.
Jahresabschlüsse
In der Gemeindeordnung NRW ist festgelegt, dass die Stadt Bad Wünnenberg zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufstellen muss, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Durch den Jahresabschluss soll ein Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bad Wünnenberg gegeben werden.
Der Jahresabschluss besteht aus:
- der Bilanz
- der Ergebnisrechnung,
- der Finanzrechnung,
- dem Anhang,
- dem Lagebericht und
- den Teilrechnungen.
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Weitere Themen des Bereichs
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