Straßensperrung für Festumzüge / Veranstaltungen beantragen
Details
Wenn Sie für eine
- ortsübliche Prozession,
- ortsübliche kirchliche Veranstaltung oder
- kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltung (z. B. Schützenfest)
die öffentliche Verkehrsfläche / öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, ist dies beim Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn zu beantragen
Unterlagen
Für die Beantragung ist ein schriftlicher "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO" beim Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn zu stellen. Alle Informationen und entsprechende Downloads und Anträge finden Sie auf den Webseiten des Kreises Paderborn, siehe Link unter "Weiterführende Links".
Rechtsgrundlagen
Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.