Personalausweis beantragen
Details
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, die digital erfasst wird, notwendig. Zudem ist die Abnahme von Fingerabdrücken verpflichtend.
Grundsätzlich kann man ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis selbst beantragen.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit von Personalausweisen 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) oder am PC mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen.
Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.
Termine
Kosten
Personalausweis:
Personen ab 24 Jahre: 46,00 €, Personen unter 24 Jahre: 27,60 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder örtlicher Unzuständigkeit: zusätzlich 13,00 €
Bei Unzuständigkeit auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat: zusätzlich 30,00 €
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion und die Änderung der PIN sind gebührenfrei
Hinweise
Personalausweis ändern:
Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.
Personalausweis verloren/Personalausweis wiedergefunden:
Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich oder auch schriftlich per Post oder E-Mail mit Angabe aller Personalien, seit wann und unter welchen Umständen verloren, gestohlen oder gefunden im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt im Rahmen der Verlustmeldung vom Bürgerbüro oder von Ihrer Seite telefonisch über die Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin.
Die telefonische Sperrhotline ist unter der Rufnummer 116 116 gebührenfrei, an 7 Tagen die Woche, rund um die Uhr, erreichbar.
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Ihren Antrag.
Weitere Informationen zum Personalausweis erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen bei der Beantragung ins Bürgerbüro mitbebracht werden:
Die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
Den alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Achtung, Änderung ab spätestens 01.05.2025, siehe Hinweis!)
Hinweis zum erforderlichen biometrischen Lichtbild/Passfoto:
Ab dem 1. Mai 2025 werden Passbilder für Ausweisdokumente ausschließlich digital akzeptiert. Gedruckte Fotos – etwa aus Fotostudios, Drogeriemärkten oder Fotoautomaten – dürfen dann nicht mehr für Reisepässe, Personalausweise oder Führerscheine verwendet werden. Ziel der bundesweiten Umstellung ist es, die Sicherheit zu erhöhen, Fälschungen zu verhindern und gleichzeitig Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.
Bürgerinnen und Bürger können ihr Lichtbild direkt vor Ort in den Bürgerbüros in Fürstenberg und Bad Wünnenberg an Fototerminals erstellen oder es von einem zertifizierten Fotostudio digital an die Verwaltung übermitteln lassen. Ein digitales Foto, das direkt im Bürgerbüro aufgenommen wird, kostet 6 Euro.
Hinweis für Personen unter 16 Jahren:
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 16 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Einverständniserklärung Sorgeberechtigter Ausweis/Pass“ vorlegen (siehe unter "Dokumente"). Auf Wunsch senden wir Ihnen das Formular auch gerne per Post oder per Email zu. Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei dauert bei Personalausweisen normalerweise ein bis zwei Wochen.
Zu Spitzenzeiten, beispielsweise vor der Reisezeit, kann es zu Verzögerungen kommen; die Stadt Bad Wünnenberg hat hierauf leider keinen Einfluss.
Bei Bedarf kann Ihnen kurzfristig ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Personalausweis abholen
Bei der Beantragung wird allen Personen ab 16 Jahren der PIN-Brief mit der vorläufigen 5-stelligen PIN und dem PUK (Personal Unblocking Key) ausgehändigt.
Zur Nutzung der Online-Funktion muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Die PIN können Sie im Rahmen der Abholung des Ausweises bei uns im Bürgerbüro, aber auch später in den für den Online-Ausweis geeigneten Apps setzen. Näheres dazu erfahren Sie unter www.personalausweisportal.de.
Eine postalische Benachrichtigung nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erfolgt nicht.
Bei der Abholung müssen Sie unbedingt Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet zurückerhalten.
Die Abholung von Personalausweisen mit Vollmacht ist für Personen ab 16 Jahren möglich. Dazu muss eine Vollmacht vom Antragsteller ausgestellt werden (siehe unter "Antragsformulare"), die die abholende Person dann ins Bürgerbüro mitbringt.
Den Abholtermin können Sie online vereinbaren über die Dienstleistung "Ausweis oder Pass abholen" hier im Bürgerportal. Informationen zur Nutzung der Onlinefunktion erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.
Wenn Sie bereits einen aktuellen Personalausweis haben und hier lediglich die Online-Funktion (eID) noch nicht aktiviert haben oder Ihre PIN vergessen haben, können Sie über folgende Dienstleistung einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren:
"Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren / Änderung der PIN"
Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Bürgerbüros.
Rechtsgrundlagen
Verschiedene im Personalausweisgesetz
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.
