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Genehmigungsfreistellung beantragen

Details

Für den Bau oder die (Nutzungs-)Änderung von z. B. Wohngebäuden mit einer Höhe bis zu 7 m benötigen Sie keine Baugenehmigung. Statt eines Bauantrages müssen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen.

Die Bauvorhaben sind nur dann genehmigungsfrei gestellt, wenn sie im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen. Ihr Bauvorhaben darf außerdem den Festsetzungen dieses Bebauungsplans nicht widersprechen, die Erschließung muss gesichert sein und das Bauvorhaben darf keiner Abweichung nach § 69 BauO NRW 2018 bedürfen. Eine Prüfpflicht der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde besteht nicht.

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren tragen vielmehr Sie als Bauverantwortliche (und die zu Ihrer Unterstützung Beauftragten) die Verantwortung und das Risiko sowohl für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung als auch für die Einhaltung der sonstigen materiell-rechtlichen Anforderungen an das Bauvorhaben.

Wenn die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen, haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie Ihr Bauvorhaben lieber in einem Baugenehmigungsverfahren prüfen lassen möchten.

Die Gemeinde kann innerhalb eines Monats nach Eingang der (vollständigen) Unterlagen erklären, dass anstelle des Genehmigungsfreistellungsverfahrens ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Sie kann auch eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beantragen. Wenn die Gemeinde von diesem Recht keinen Gebrauch macht, so dürfen Sie mit dem Bau nach entsprechender Erklärung der Gemeinde, spätestens aber nach 1 Monat nach Vorlage der (vollständigen) Unterlagen bei der Gemeinde beginnen.

 

Bauliche Anlagen, die im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens errichtet wurden, dürfen erst dann genutzt werden, wenn sie ordnungsgemäß fertiggestellt und sicher benutzbar sind.

 

Eine Kopie der Bauvorlagen muss an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen.

Hinweise

Für Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist auch ein Antrag auf Zustimmung für den Anschluss einer Grundstücksentwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation zu stellen.

Begriffe im Kontext

Kenntnisgabeverfahren, Wohngebäude errichten, Nebenanlage errichten, Garage errichten, Garage bauen, Carport bauen, Carport errichten, Gartenhaus bauen, Gartenhaus errichten, Nutzungsänderung Wohngebäude, Nutzungsänderung Nebenanlage, Änderung Wohngebäude, Bebauungsplan

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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