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Auskunft aus dem Melderegister erhalten

Details

Varianten

  • einfache Melderegisterauskunft

  • erweiterte Melderegisterauskunft

  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen

  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern und Wohnungsgeberinnen

  • Melderegisterauskunft Gruppenauskunft

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält:

  • Familienname

  • Vorname(n)

  • Doktorgrad

  • derzeitige Anschriften

  • Tatsache des Versterbens zu der gesuchten Person

Eine erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzlich:

  • frühere Namen

  • Geburtsdatum

  • Geburtsort

  • bei Geburt im Ausland auch den Staat

  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)

  • derzeitige Staatsangehörigkeiten

  • frühere Anschriften

  • Einzugs- und Auszugsdatum

  • Familienname und Vorname(n) sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin

  • Familienname und Vorname(n) sowie Anschrift des Ehegatten beziehungsweise der Ehegattin oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin

  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Für eine erweitere Melderegisterauskunft muss berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.

Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind:

  • Familienname

  • frühere Namen

  • Vorname(n)

  • Geburtsdatum

  • Geschlecht oder

  • eine Anschrift.

Die Melderegisterauskunft zu einer dritten Person (einfach oder erweitert) wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. 

Zudem muss die Erklärung abgegeben werden, dass die Daten nicht zu Werbezwecken oder zum Adresshandel verwendet werden. 

Die Auskunft kann auch automatisiert erteilt werden.

Hinweise

  • Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

  • Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

  • Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

Begriffe im Kontext

Meldeauskunft, Melderegisterauskunft, einfache Melderegisterauskunft, Anschrift ermitteln, Anschrift, Personensuche, gesuchte Person, EMA, Meldeadresse, Auskunft, Melderegister, Datenabruf, Meldedaten, Meldedaten Auskunft

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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