Auskunft aus dem Melderegister erhalten
Details
Varianten
einfache Melderegisterauskunft
erweiterte Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern und Wohnungsgeberinnen
Melderegisterauskunft Gruppenauskunft
Eine einfache Melderegisterauskunft enthält:
Familienname
Vorname(n)
Doktorgrad
derzeitige Anschriften
Tatsache des Versterbens zu der gesuchten Person
Eine erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzlich:
frühere Namen
Geburtsdatum
Geburtsort
bei Geburt im Ausland auch den Staat
Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
derzeitige Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Einzugs- und Auszugsdatum
Familienname und Vorname(n) sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin
Familienname und Vorname(n) sowie Anschrift des Ehegatten beziehungsweise der Ehegattin oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin
Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Für eine erweitere Melderegisterauskunft muss berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind:
Familienname
frühere Namen
Vorname(n)
Geburtsdatum
Geschlecht oder
eine Anschrift.
Die Melderegisterauskunft zu einer dritten Person (einfach oder erweitert) wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.
Zudem muss die Erklärung abgegeben werden, dass die Daten nicht zu Werbezwecken oder zum Adresshandel verwendet werden.
Die Auskunft kann auch automatisiert erteilt werden.
Online-Dienste
Kosten
einfache Melderegisterauskunft: 11 Euro
erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro
Hinweise
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Fristen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
- der Vor- und Familienname,
- das Geburtsdatum,
- das Geschlecht oder
- eine Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
Es kann ein Termin erforderlich sein.
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich über mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren (über einen Zugang beim Servicekonto BundID).
Rechtsgrundlagen
§ 44 Bundesmeldegesetz
Weiterführende Informationen
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.
