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Erschließungskostenbescheinigung beantragen

Details

Erschließungskosten

Erschießungskosten sind die Kosten, die entstehen, um ein Grundstück zur Bebauung nutzbar zu machen. Dazu gehören Aufwendungen für den Anschluss des Grundstücks an Abwasser- und Wasserversorgung sowie an die öffentlichen Verkehrswege.

Über die Erschließungskostenbeiträge erfolgt die Abrechnung (gem. BauGB) der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage (öffentliche Verkehrsfläche), anhand der tatsächlich angefallenen Kosten. 10% der angefallenden Ausbaukosten übernimmt die Kommune, die verbleibenden 90% werden anteilig, nach Grundstücksgröße und Nutzbarkeit, auf die anliegenden Grundstücke umgelegt.

Für den Anschluss von Grundstücken an den öffentlichen Abwassereinrichtungen werden Kanalanschlussbeiträge erhoben.

Später können Verbesserungen oder Erneuerungen an der Verkehrsfläche vorgenommen werden, diese werden dann nach dem Kommunalen Abgabengesetz (kurz KAG) über Straßenbaubeiträge abgerechnet. Hier erfolgt die Aufteilung je zu 50 % auf Kommune und Anlieger.


Erschließungskostenbescheinigung

Bevor Sie ein Grundstück und/oder Haus erwerben wollen, ist es ratsam, eine sogenannte Erschließungskostenbescheinigung einzuholen. Gewöhnlich wird Ihnen auch von Ihrem Notar vor Abschluss des Kaufvertrages dazu geraten, sich mit einer solchen Bescheinigung über den Stand der Erschließung des Grundstückes zu informieren.

Ihnen wird bescheinigt, ob das Grundstück durch Straßen, Abwasser- und Wasserversorgung bereits erschlossen ist und ob künftig noch Beiträge zu erwarten sind. Bereits geleistete Beiträge werden nicht in ihrer Höhe aufgeführt.

Alle sonstigen Erschließungskosten wie ggf. Gas-, Strom-, Telefon-, Kabelfernsehanschlüsse usw. sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern zu erfragen.

Die Erschließungskostenbescheinigung ist schriftlich oder über den Online-Antrag im Bürgerservice-Portal anzufordern. In der Regel kann eine solche Bescheinigung innerhalb von 10 Arbeitstagen ausgestellt werden.

Für die Ausstellung ist das Online-Antragsformular vollständig auszufüllen mit Angaben über Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer sowie eine Erklärung darüber, dass Sie Eigentümer der Flächen sind. Falls sie nicht selbst Eigentümer sind, ist eine schriftliche Einwilligung des Eigentümers bzw. Vollmacht beizufügen.

Die Ausstellung einer Erschließungskostenbescheinigung ist kostenpflichtig.

Die Gebühren betragen z. Z. (gem. Verwaltungsgebührensatzung) 17,00 € pro Flurstück und Erschließungskostenbescheinigung.

Begriffe im Kontext

Erschließungskosten, Erschließung, Bauen, Erschließungskostenbescheinigung

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Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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