Hundesteuer Ermäßigung/Befreiung beantragen
Details
Eine Befreiung kann aus den folgenden Gründen beantragt werden:
die von Personen gehalten werden, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik angemeldet sind,
die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen,
für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde, die als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl
Halter, der nicht Vorbesitzer des Hundes sein darf, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz besitzt und deren Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestätigt ist
Eine Ermäßigung kann für Hunde beantragt werden:
die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, verwendet werden
die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben
die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf ¼ des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen
wenn Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB-II) erhalten
Begriffe im Kontext
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.