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Hund an- oder abmelden

Details

Die Hundesteueranmeldung und -abmeldung können Sie online, persönlich oder schriftlich vornehmen.

Die Online-Anmeldung finden Sie unter "Antragsformulare", für die schriftliche Anmeldung verwenden Sie bitte die PDF-Dokumente unter "Downloads".

Wenden Sie sich in folgenden Fällen bitte vor der Anschaffung eines Hundes beim Ordnungsamt der Stadt Bad Wünnenberg: 

  • Ihr Hund ist größer als 40 cm (Widerristhöhe) und/oder schwerer als 20 kg (§11 LHundG NRW)

  • Es handelt sich um einen Hund bestimmter Rasse gem. §10 LHundG NRW

  • Es handelt sich um einen gefährlichen Hund handelt gem. §3 LHundG NRW


Die Anschaffung eines „gefährlichen Hundes“ bedarf vorab der Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Bad Wünnenberg. Sind Sie bereits im Besitz einer derartigen Erlaubnis durch eine andere Kommune, so ist diese vorab dem Ordnungsamt vorzulegen.


Anmeldung:

Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung an. Die Anmeldung erfolgt dann zum 1. des Folgemonats. Falls Sie aus einer anderen Kommune mit Ihrem Hund zugezogen sind, melden Sie bitte Ihren Hund in der vorherigen Kommune ab.

Wir benötigen für die Anmeldung des Hundes:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- bei Umzug den Tag des Zuzugs nach Bad Wünnenberg
- bei Neuanschaffung den Tag der Aufnahme des Hundes
- die Hunderasse (bei Mischlingen auch Kreuzungsart angeben)
- die Anzahl der anzumeldenden Hunde

Für Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW) oder gefährliche Hunde (§3 LHundG NRW) werden weitere Unterlagen benötigt, die dem Merkblatt entnommen werden können. Siehe hierzu das "Infoblatt Landeshundegesetz" unter "Downloads".

Abmeldung:

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, nachdem der Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt.

Wir benötigen für Ihre Abmeldung:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Ihr Kassenzeichen
- den Tag, ab dem Ihr Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt und zudem den Namen und die Anschrift des neuen Hundehalters
- bei einer rückwirkenden Abmeldung einen Nachweis vom Tierarzt, wann genau Ihr Hund eingeschläfert worden ist.

Auch bei Wegzug in eine andere Stadt muss der Hund abgemeldet werden!

Kosten

Für die Anzeige eines kleinen und ungefährlichen Hundes fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Im Landeshundegesetz NRW ist geregelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Dazu gehören derzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier wird auch landläufig der Begriff ‚Kampfhund‘ verwendet. Dazu kommen Hunde, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramts als gefährlich eingestuft werden. Als „Hunde bestimmter Rassen“ gelten Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen - nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer eingereichten Unterlagen - eine Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde.

Mit der Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Haltungserlaubnis ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird.

Im Falle eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen gem. § 4 Abs.1 LHundG NRW:
Verwaltungsgebühr: 30,00 € – 100,00 €

Im Falle eines eines großen Hundes nach § 11 LHundG NRW:
Verwaltungsgebühr: 25,00 €

Hinweise

Für Hunde aller Art fällt eine Hundesteuer an. Die Höhe können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Wünnenberg entnehmen (s. "Downloads"). Sie erhalten seitens der Stadtkasse dazu einen gesonderten Bescheid.

Fristen

Voraussetzungen

Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • volljährig sein

  • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)

  • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen

  • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist

  • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)

  • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

Unterlagen

Im Falle eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen gem. § 4 Abs.1 LHundG NRW oder eines großen Hundes nach § 11 LHundG NRW:

  • Vorhandene Haltungserlaubnis; Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde

  • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle

  • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)

  • Mikrochipkennzeichnung

  • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde

Verfahrensablauf

  • Onlineformular ausfüllen

  • Unterlagen hochladen

  • Antrag absenden

  • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen

  • Entscheidung der Behörde

  • Gebühr bezahlen

Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung der Stadt Bad Wünnenberg
§ 3 LHundG NRW
§ 10 LHundG NRW
§ 11 LHundG NRW

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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