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Hund an- oder abmelden

Details

Die Hundesteueranmeldung und -abmeldung können Sie online, persönlich, schriftlich oder telefonisch vornehmen.

Die Online-Anmeldung finden Sie unter "Antragsformulare", für die schriftliche Anmeldung verwenden Sie bitte die PDF-Dokumente unter "Downloads".

Wenden Sie sich in folgenden Fällen bitte vor der Anschaffung eines Hundes beim Ordnungsamt der Stadt Bad Wünnenberg: 

  • Ihr Hund ist größer als 40 cm (Widerristhöhe) und/oder schwerer als 20 kg (§11 LHundG NRW)

  • Es handelt sich um einen Hund bestimmter Rasse gem. §10 LHundG NRW

  • Es handelt sich um einen gefährlichen Hund handelt gem. §3 LHundG NRW


Die Anschaffung eines „gefährlichen Hundes“ bedarf vorab der Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Bad Wünnenberg. Sind Sie bereits im Besitz einer derartigen Erlaubnis durch eine andere Kommune, so ist diese vorab dem Ordnungsamt vorzulegen.


Anmeldung:

Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung an. Die Anmeldung erfolgt dann zum 1. des Folgemonats. Falls Sie aus einer anderen Kommune mit Ihrem Hund zugezogen sind, melden Sie bitte Ihren Hund in der vorherigen Kommune ab.

Wir benötigen für die Anmeldung des Hundes:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- bei Umzug den Tag des Zuzugs nach Paderborn
- bei Neuanschaffung den Tag der Aufnahme des Hundes
- die Hunderasse (bei Mischlingen auch Kreuzungsart angeben)
- die Anzahl der anzumeldenden Hunde

Für Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW) oder gefährliche Hunde (§3 LHundG NRW) werden weitere Unterlagen benötigt, die dem Merkblatt entnommen werden können. Siehe hierzu das "Infoblatt Landeshundegesetz" unter "Downloads".

Abmeldung:

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, nachdem der Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt.

Wir benötigen für Ihre Abmeldung:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Ihr Kassenzeichen
- den Tag, ab dem Ihr Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt und zudem den Namen und die Anschrift des neuen Hundehalters
- bei einer rückwirkenden Abmeldung einen Nachweis vom Tierarzt, wann genau Ihr Hund eingeschläfert worden ist.

Auch bei Wegzug in eine andere Stadt muss der Hund abgemeldet werden!

Hinweise

Für Hunde aller Art fällt eine Hundesteuer an. Die Höhe können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Wünnenberg entnehmen (s. "Downloads"). Sie erhalten seitens der Stadtkasse dazu einen gesonderten Bescheid.

Begriffe im Kontext

gefährlicher Hund, gefährliche Hunde, Kampfhund, Kampfhunde, Halten von Hunden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Rassenhund, Rassehunde, Listenhund, Listenhunde, Hundesteuermarken, Tierhaltung

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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