Hausübergabe protokollieren
Details
Bei der Hausübergabe werden die Nebenkosten unterjährig abgerechnet. Das bedeutet, dass die Wasser- und Kanalgebühren anhand des eingereichten Wasserstandes und mit dem angegebenen Übergangsdatum monatsgerecht abgerechnet werden.
Das Gleiche gilt für die Straßenreinigungsgebühr, Oberflächenentwässerungsgebühr und Müllabfuhrgebühr.
Sollte nichts anderes bekannt sein, bleibt die Hundesteuer und/oder evtl. Pachtzahlung bei dem bisherigen Eigentümer.
Ausnahme:
Die Grundsteuer (A oder B) ist eine Jahressteuer und die Veranlagung wird zum 01.01. des folgenden Jahres auf den neuen Eigentümer übertragen. Der bisherige Eigentümer bleibt bis zum 31.12. des lfd. Jahres grundsteuerpflichtig, gemäß des Einheitswertbescheides des Finanzamtes Paderborn.
Begriffe im Kontext
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.