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Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren

Details

Nur noch bei Sonderbauten wird die vollständige Einhaltung aller maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft (§ 68 BauO NRW).
Sonderbauten sind bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung, wie z. B. Hochhäuser, größere Verkaufs- und Versammlungsstätten, Sportstätten, Krankenhäuser, Heime und Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte und alte Menschen, Kindergärten und -krippen aller Art, Schulen und Hochschulen.

Alle übrigen noch genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren behandelt. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren wird durchgeführt für Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze und für kleinere Gebäude und bauliche Anlagen, wie z. B. Garagen und überdachte Stellplätze bis 100 m² Nutzfläche, Einfriedungen oder Werbeanlagen, soweit diese nicht von der Baugenehmigungspflicht freigestellt sind.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren prüft die Bauaufsicht unter Beteiligung der Stadt Bad Wünnenberg, ob das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Die bauordnungsrechtliche Prüfung beschränkt sich in erster Linie auf Fragen der Erschließung, der Abstandflächen, der Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, Kinderspielflächen, sowie den Nachweis der erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge (s. Formulare & Informationen). Bei kleinen Sonderbauten wird auch der Brandschutz geprüft.

Für nachfolgend genannte Bauvorhaben ist es im Normalfall nicht erforderlich eine Entwurfsverfasserin/ einen Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung zu beauftragen:

  • Werbeanlagen < 1,0 m² ; Hinweise Werbeanlage (s. Formulare & Informationen)

  • Gartenhäuser (soweit sie nicht gemäß § 62 BauO NRW 2018 verfahrensfrei errichtet werden dürfen)

  • Terrassenüberdachungen (soweit sie nicht gemäß § 62 BauO NRW 2018 verfahrensfrei errichtet werden dürfen)

  • Garagen und überdachte Stellplätze bis 100m² Stellfläche

  • überdachte Fahrradstellplätze

In den meisten Fällen benötigen Sie eine/n bauvorlageberechtigte/n Entwurfsverfasser/in für die Erstellung Ihres Bauantrags. Auf den Internetseiten der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer können Sie vorlageberechtigte Architektinnen/Architekten und Ingenieurinnen/Ingenieure in Ihrer Nähe finden.

Hinweise

Bei Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren ist auch ein Antrag auf Zustimmung für den Anschluss einer Grundstücksentwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation zu stellen.

Begriffe im Kontext

Baugenehmigung, Freistellung, Genehmigungsfreistellung

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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