Grundsicherung beantragen
Details
Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung, die den Bedarf für den Lebensunterhalt von Altersrentnern und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Unterhaltsansprüche der grundsicherungsberechtigten Person gegenüber Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren steuerrechtlichen Einkünfte unter dem Betrag von 100.000 EUR bleiben.
Wer hat keinen Anspruch?
Keinen Anspruch auf Leistungen haben
Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt,
Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben
ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen?
Der Bedarf umfasst
· den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz (wird jährlich angepasst)
· die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (bei mehr als einer Person in der Wohnung kopfanteilig)
· ggf. anfallende angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
· bei Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen (MZ) "G" sind, einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % des maßgebenden Regelsatzes.
· Mehrbedarfe für kostenaufwändige Ernährung, Schwangerschaft und Alleinerziehung.
Wann beginnt die Grundsicherung?
Die Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
Wie lange bekomme ich Grundsicherung?
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Rückwirkend kann die Leistung nicht erfolgen. Halten Sie sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland auf, wird die Leistung eingestellt.
Hinweise
Wohngeld und Grundsicherungsleistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.