Grundsicherung beantragen
Details
Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts. Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, sind anspruchsberechtigt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt; auch für einen speziellen Personenkreis.
Die Antragstellung erfolgt im Fachbereich Soziales bei der/dem zuständigen Ansprechpersonen.
Wer hat keinen Anspruch?
Keinen Anspruch auf Leistungen haben
Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt,
Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben
ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen?
Der Bedarf umfasst
· den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz (wird jährlich angepasst)
· die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (bei mehr als einer Person in der Wohnung kopfanteilig)
· ggf. anfallende angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
· bei Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen (MZ) "G" sind, einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % des maßgebenden Regelsatzes.
· Mehrbedarfe für kostenaufwändige Ernährung, Schwangerschaft und Alleinerziehung.
Wann beginnt die Grundsicherung?
Die Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
Wie lange bekomme ich Grundsicherung?
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Rückwirkend kann die Leistung nicht erfolgen. Halten Sie sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland auf, wird die Leistung eingestellt.
Hinweise
Wohngeld und Grundsicherungsleistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden
Voraussetzungen
Sie können Grundsicherung erhalten wenn Sie Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland sind, die
entweder die Altersgrenze erreicht haben
oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt. Anspruch auf Leistungen haben Personen,
die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Lebenspartners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können
Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
Renten, auch aus dem Ausland
Pensionen
Erwerbseinkommen
Zinsen
Einkünfte aus Wohnrechten, Nießbrauchsrechten, Altenteilsrechtenu.a.
Unterhalt des getrennt lebenden/ geschiedenen Ehegatten - Miet- und Pachteinnahmen
sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
Zum Vermögen gehören zum Beispiel:
Haus- und Grundvermögen
Kfz aller Art (z. B. auch LKW, Motorräder, Wohnmobile)
Bargeld
Wertpapiere
Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen u. a.
Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen
Unterlagen
Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen zum Beispiel:
Personalausweis beziehungsweise bei ausländischen Personen einen Reisepass
Nachweise über alle Einkünfte zum Beispiel:
Renten / Pensionen
Wohngeld
Erwerbseinkommen
Einkünfte aus Wohnrechten
Unterhalt
Zinsen
Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
Miet- und Pachteinnahmen
Nachweise über folgende Ausgaben:
Miete und Heizkosten
Nachweise über private Versicherungen
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Nachweise über Vermögen zum Beispiel:
Haus- und Grundvermögen
Pkw
Bargeld
Wertpapiere
Kontoguthaben
Versicherungsrückkaufwerte
Schwerbehindertenausweis (soweit vorhanden)
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit der zuständigen Ansprechperson des Amtes für Soziales klären.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch XII
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.
