Führungszeugnis beantragen
Details
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
Einfaches Führungszeugnis: Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein einfaches Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt.
Erweitertes Führungszeugnis: Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit, z. B. in Schulen oder Sportvereinen. Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle vorzulegen, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis benötigen.
Sonderfall Europäisches Führungszeugnis: Personen, die neben oder anstatt der deutschen die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates.
Führungszeugnisse können für private Zwecke (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) ausgestellt werden.
Bei Führungszeugnissen für eine Behörde bitten wir Sie, die Adresse der Behörde, Verwendungszweck und Aktenzeichen mitbringen.
Der Antrag kann persönlich, schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) gestellt werden. Zudem ist es auch direkt online über die Seite des Bundesjustizamts beantragbar.
Sie können ein Führungszeugnis für sich selbst oder als gesetzlicher Vertreter für eine dritte Person beantragen (z. B. als Eltern für ein minderjähriges Kind oder als gerichtlich bestellter Betreuer). Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Termine
Kosten
Gebühr: 13,00 EUR
können wie folgt entrichtet werden:
in bar (insb. bei persönlicher Vorsprache bzw. Antragstellung durch Dritte), oder
durch Einzahlung auf das Konto der Stadt Bad Wünnenberg (IBAN: DE46476501300053000501, Sparkasse Paderborn-Detmold, BIC: WELADE3LXXX, Verwendungszweck: "Führungszeugnis").
Bei Einzahlung ist der Zahlungsnachweis vorzulegen.
In Ausnahmefällen kann bei nachgewiesener Mittellosigkeit oder wegen eines besonderen Verwendungszwecks (ehrenamtliche Mitarbeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung, z. B. AWO, Caritas, DLRG, Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr) ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden.
Hinweise
Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
In den anderen Fällen muss, sofern das Führungszeugnis nicht persönlich beantragt werden kann, eine Vollmacht (siehe unter "Downloads") ausgefüllt und zur Beantragung mitgebracht werden.
Voraussetzungen
Erst- oder Zweitwohnsitz im Stadtgebiet
mindestens 14 Jahre alt
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Bearbeitungsdauer
ca. zwei bis vier Wochen
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
BZRG (Bundeszentralregistergesetz)
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.