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Dokumente beglaubigen

Details

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift. Die Original-Dokumente müssen vorgelegt werden.

Beglaubigungen einer Unterschrift: Das persönliche Erscheinen unter Vorlage des Personalausweises ist erforderlich! Die Unterschrift muss in Gegenwart eines Mitarbeitenden des Bürgerbüros getätigt werden.

Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel:

  • bei Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)

  • bei Führungszeugnissen (zuständig ist das Bundeszentralregister)

  • bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)

  • bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt)

  • bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare)

Auch ausländische Urkunden werden grundsätzlich nicht amtlich beglaubigt. Hierfür sind die Behörden bzw. Botschaften des jeweiligen Staates zuständig. Eine Beglaubigung ist bei ausländischen Urkunden ausnahmsweise nur möglich, wenn eine Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer gleichzeitig vorgelegt wird.

Hinweise

Bitte keine Kopien der zu beglaubigenden Dokumente mitbringen, diese werden vor Ort gemacht (damit das Vergleichen der Originale mit den Kopien entfällt!)

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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