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Bestattungen

Details

Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Tod Einwohner der Stadt Bad Wünnenberg waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.

Ort und Zeit einer Bestattung sind mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.

Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt Bad Wünnenberg. An ihnen können Nutzungsrechte entsprechend der Friedhofssatzung erworben werden. Die Grabstätten werden unterschieden in

  • Reihengrabstätten für Sargbeisetzungen - und -zwei- bis vierstellige Wahlgrabstätten für Sarg- und Urnenbeisetzungen

  • Reihengrabstätten für Urnenbeisetzungen

  • namenlose Grabstätten für Urnenbeisetzungen.

Friedhofsgebühren (für Überlassung der Begräbnisplätze, Grabbereitung usw.) werden auf Grund der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung erhoben. Für Grabmale (stehend oder liegend) sowie Grabeinfassungen gelten besondere Gestaltungsvorschriften. Gewerbliche Betätigungen bedürfen einer Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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