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Reisepass beantragen

Details

Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.

Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.

Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig.

Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bisher ausgestellte/verlängerte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

Da Kinder jeden Alters auf Reisen ein Ausweisdokument benötigen, können Erziehungsberechtigte zwischen einem Personalausweis oder Reisepass wählen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes, welches Ausweisdokument Sie für die Einreise mit Ihren Kindern benötigen.

Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre. Für Personen unter 24 Jahren ist der Pass maximal 6 Jahre gültig. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen. Diese lautet: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit

Bei Personen unter 18 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter/ ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen.
Besteht eine Vormundschaft, benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts.

Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar.

Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann.

Hinweise

Reisepass ändern:

Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.

Reisepass verloren/Reisepass wiedergefunden:

Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich oder auch schriftlich per Post oder E-Mail mit Angabe aller Personalien, seit wann und unter welchen Umständen verloren, gestohlen oder gefunden im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

Begriffe im Kontext

Reisepass, Verlängerung, Pass, Paß, reisen, fliegen

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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