Vorübergehende Schankerlaubnis beantragen
Details
Der Betrieb einer Schank- bzw. Speisewirtschaft gehört zu den genehmigungspflichtigen Gewerben. Auch wer nur vorübergehend aus besonderem Anlass (z.B. Straßenfest, Volksfest, Vereinsfeier, Sportveranstaltung) alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Der Antrag zur Gestattung ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin beim Ordnungsamt einzureichen.
Kosten
Die Gebühren für eine Gestattung belaufen sich je nach Verwaltungsaufwand auf 25,00 € bis 200,00 €.
Rechtsgrundlagen
§ 12 GastG
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.