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Vorübergehende Schankerlaubnis beantragen

Details

Der Betrieb einer Schank- bzw. Speisewirtschaft gehört zu den genehmigungspflichtigen Gewerben. Auch wer nur vorübergehend aus besonderem Anlass (z.B. Straßenfest, Volksfest, Vereinsfeier, Sportveranstaltung) alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Der Antrag zur Gestattung ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin beim Ordnungsamt einzureichen.

Begriffe im Kontext

Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, vorübergehend, Gaststättenbetrieb, Essen, Trinken, Alkohol

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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