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Wohngeld beantragen

Details

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Wohngeld wird gewährt als

  • Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum

  • Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

 

Wohngeld wird ausschließlich auf Antrag geleistet und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach ist ein Weiterleistungsantrag zu stellen.

Informationen zum Datenschutz unter: https://www.bad-wuennenberg.de/de/datenschutz/datenschutz-wohngeld.php

Kosten

Hinweise

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie viel können Sie mit dem Wohngeldrechner auf der Seite des Ministeriums prüfen. Wenn Sie im Anschluss den Wohngeld-Antrag online stellen möchten, nutzen Sie bitte einen der beiden neuen Online-Anträge unter der Rubrik "Onlinedienste".

Einen Erklärfilm zum Wohngeld finden Sie unten auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes NRW.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt unter "Downloads".

Unterlagen

Dem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie noch folgende Nachweise beifügen:

Aktuelle Nachweise zur Miete bzw. Belastung, insbesondere:

  • Mietvertrag,

  • ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung,

  • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden,

  • bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.

Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z.B.

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,

  • aktueller Rentenbescheid,

  • aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),

  • Nachweis für Unterhaltszahlungen,

  • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.

Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z.B. Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

Welche Unterlagen im Einzelfall darüber hinaus erforderlich sind, erfahren Sie bei unserer Wohngeldstelle.

Entsprechende Vordrucke finden Sie unter der Rubrik "Downloads" und in der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung.

Zudem haben Sie auch die Möglichkeit den Antrag online einzureichen unter folgender Internetseite:

https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt bei einem vollständigen Antrag (Vorlage aller erforderlichen Unterlagen) mit allen notwendigen Nachweisen ca. 3 Monate.

Verfahrensablauf

Wohngeld wird auf schriftlichen Antrag gezahlt oder über den digitalen Wohngeldantrag. Die digitalen Wohngeldanträge "Erstantrag Wohngeld als Mietzuschuss" sowie "Erstantrag Wohngeld als Lastenzuschuss" finden Sie unter "Online-Dienste".

Eine Bewilligung kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Die Wohngeldzahlung erfolgt jeweils zu Beginn des Monats. Wenn Sie den Wohngeldantrag nicht als digitalen Wohngeldantrag einreichen möchten, können Sie die Formulare "Antrag auf Wohngeld-Mietzuschuss" oder "Antrag auf Wohngeld-Lastenzuschuss" weiter oben unter "Downloads" herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und dann einreichen.

Sie können gerne einen Termin in der Wohngeldstelle der Stadt Bad Wünnenberg (flaches Gebäude links neben dem Rathaus, Poststr. 15 in Fürstenberg) vereinbaren. Die Terminbuchung können Sie bequem online unter der Rubrik "Termin vereinbaren" vornehmen. Darüber hinaus sind auch individuelle Termine möglich, die Sie mit Frau Sefaj über Tel. 02953/709-36 abstimmen können.

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz

Weiterführende Informationen

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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