Wohngeld beantragen
Details
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Wohngeld wird gewährt als
Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum
Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
Wohngeld wird ausschließlich auf Antrag geleistet und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach ist ein Weiterleistungsantrag zu stellen.
Informationen zum Datenschutz unter: https://www.bad-wuennenberg.de/de/datenschutz/datenschutz-wohngeld.php
Kosten
Hinweise
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie viel können Sie mit dem Wohngeldrechner auf der Seite des Ministeriums prüfen. Dort können Sie im Anschluss auch direkt den Antrag stellen.
Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie unter den Downloads.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt unter "Downloads".
Unterlagen
Um die Anspruchsvoraussetzungen zu belegen, wird zusammen mit dem entsprechenden Antragsvordruck eine Mietbescheinigung und ein Einkommensnachweis benötigt. Welche Unterlagen im Einzelfall darüber hinaus erforderlich sind, erfahren Sie bei unserer Wohngeldstelle unter Tel. 02953/709-64.
Entsprechende Vordrucke finden Sie unter der Rubrik "Downloads" und in der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung.
Zudem haben Sie auch die Möglichkeit den Antrag online einzureichen unter folgender Internetseite:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt bei einem vollständigen Antrag (Vorlage aller erforderlichen Unterlagen) mit allen notwendigen Nachweisen ca. 3 Monate.
Verfahrensablauf
Wohngeld wird auf schriftlichen Antrag gezahlt oder über den digitalen Wohngeldantrag. Eine Bewilligung kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Die Wohngeldzahlung erfolgt jeweils zu Beginn des Monats. Wenn Sie den Wohngeldantrag nicht als digitalen Wohngeldantrag einreichen möchten, können Sie die Formulare "Antrag auf Wohngeld-Mietzuschuss" oder "Antrag auf Wohngeld-Lastenzuschuss" weiter oben unter "Downloads" herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und dann einreichen.
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz
Weiterführende Informationen
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.