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Wohngeld beantragen

Details

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Wohngeld wird gewährt als

  • Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum

  • Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

 

Wohngeld wird ausschließlich auf Antrag geleistet und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach ist ein Weiterleistungsantrag zu stellen.

Informationen zum Datenschutz unter: https://www.bad-wuennenberg.de/de/datenschutz/datenschutz-wohngeld.php

Hinweise

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie viel können Sie mit dem Wohngeldrechner auf der Seite des Ministeriums prüfen. Dort können Sie im Anschluss auch direkt den Antrag stellen.

Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie unter den Downloads.

Begriffe im Kontext

Wohngeld, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Lastenzuschuß, Mietzuschuß, Mietbescheinigung, Mietzuschussantrag

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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