Niederschlagswassergebühren - Selbsterhebungsbogen der gesplitteten Abwassergebühr ausfüllen
Details
Grundlage der Gebührenberechnung für Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten bzw. überbauten und/oder versiegelten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.
Eine nicht leitungsgebundene Zuleitung liegt insbesondere vor, wenn von bebauten und/oder befestigten Flächen oberirdisch auf Grund des Gefälles Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.
Wird die Größe der bebauten und/oder versiegelten Fläche verändert, so hat der/die Grundstückseigentümer/in dies der Stadt Bad Wünnenberg innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.
Zur Ermittung der versiegelten Fläche und der an den Kanal angeschlossenen Grundstücksfläche finden Sie weiter unter "Downloads" einen "Selbsterhebungsbogen der gesplitteten Abwassergebühr".
Begriffe im Kontext
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.