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Standrohr zur Entnahme von Wasser ausleihen

Details

Das Bauamt der Stadt Bad Wünnenberg verleiht in begründeten Fällen Standrohre zur Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Netz. Die Standrohre sind nur in begrenzter Zahl vorrätig. Die Standrohre erhalten Sie beim Bauamt nach vorheriger Terminvereinbarung oder telefonischer Anmeldung (02953/709-61).

Der Verleih der Stadt Bad Wünnenberg ist mit Kosten verbunden:

  • Der Wasserpreis beträgt 1,19 € pro m³ zzgl. MwSt.

  • Die Grundgebühr für den Verleih eines Standrohres beträgt 15,00 € zzgl. MwSt.

  • Der Mietpreis beträgt je angefangenen Tag 1,00 € zzgl. MwSt.. Ab dem 100. Miettag vermindert sich der Mietpreis auf 0,50 € je angefangenen Tag.


Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist bei der Stadt Bad Wünnenberg zu beantragen (In der Regel genügt ein telefonischer Antrag, bei Abholung muss der Antragsteller einen Ausgabeschein unterschreiben und alle Bedingungen zum Verleih schriftlich zustimmen). Im anerkannten Bedarfsfalle und nur dann, wenn keine andere Wasserentnahmemöglichkeit besteht, wird die Stadt Bad Wünnenberg die Genehmigung erteilen und ein Standrohr mit Wasserzähler zur Verfügung stellen.

Die Benutzung von Hydranten zur Wasserentnahme ohne Genehmigung der Stadt Bad Wünnenberg wird - außer zur Brandbekämpfung - als Diebstahl geahndet und strafrechtlich verfolgt.

Sämtliche Bedingungen für die Entnahme von Wasser aus Hydranten der Stadt Bad Wünnenberg finden Sie weiter unten unter "Voraussetzungen".

Voraussetzungen

Bedingungen für die Entnahme von Wasser aus Hydranten der Stadt Bad Wünnenberg:

Der Entnahmeberechtigte mietet das Standrohr von der Stadt Bad Wünnenberg zu den folgenden Bedingungen:

  1. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen und für den Verlust des Standrohres. Er haftet ferner für die Wasserverluste und alle Schäden, die durch die Wasserentnahme am Hydranten und an der Rohrleitung entstanden sind oder Dritten ohne Rücksicht auf Verschulden zugefügt wurden.

  2. Der Mieter übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für den Aufstellort des Standrohres und stellt die Stadt Bad Wünnenberg von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei.

  3. Der Mieter des Standrohres ist verpflichtet, nach Ablauf von spätestens drei Monaten das Standrohr bei der Stadt Bad Wünnenberg zur Ablesung des Zählers vorzuzeigen.

  4. Bei Verlust oder Totalschaden der gemieteten Gegenstände ist der Stadt Bad Wünnenberg voller Ersatz zu leisten.

  5. Für die Vermietung von Standrohren wird eine Grundgebühr von 15,00 € erhoben.

  6. Der Wasserpreis beträgt 1,19 € pro m³.
    Der Mietpreis beträgt je angefangenen Tag 1,00 €. Ab den 100. Miettag vermindert sich der Mietpreis auf 0,50 € je angefangenen Tag.

  7. Die angegebenen Preise sind Nettopreise, das heißt, die Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %) wird dem unversteuerten Rechnungsbetrag in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes zugeschlagen.

  8. Die Kunststoffabdeckung, soweit vorhanden, ist ordnungsgemäß wieder einzulegen.

  9. Die Standrohre und Schlüssel sind in einem gesäuberten Zustand zurückzugeben. Ansonsten wird eine Reinigungsgebühr von 20,00 € erhoben.

Verfahrensablauf

In der Regel genügt ein telefonischer Antrag (Tel. 02953/709-61).

Bei Abholung muss der Antragsteller einen Ausgabeschein unterschreiben und allen Bedingungen zum Verleih schriftlich zustimmen.

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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