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Zustimmung für den Anschluss einer Grundstücksentwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation beantragen

Details

Eine Entwässerungsgenehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beabsichtigt wird.

Sie ist auch dann notwendig, wenn noch keine Anschlussmöglichkeit an den städtischen Abwasserkanal besteht, sondern die Einleitung in eine grundstückseigene Kleinkläranlage oder Sammelgrube erfolgt.

Kosten

Die Gebühren für die Entwässerungsgenehmigung richten sich nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bad Wünnenberg.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Entwässerungsantrag (Download-Möglichkeit weiter oben) 2-fach beizufügen. Die Bauzeichnungen sind mit farblicher und symbolischer Einzeichnung aller Entwässerungsanlagen (Entwässerungsobjekte, Leitungen, Entlüftung über Dach, Rückstausicherungen sowie Kontrollöffnungen und Schächte) darzustellen.

  • Lageplan der Außenanlage M 1:250 oder M 1:250 mit Darstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen

  • Grundriss (Keller-, Erd-, Obergeschoss) mit den jeweiligen Rohrquerschnittsangaben M 1:100

  • Längsschnitt mit Höhenangaben bezogen auf NN oder OK Straße M 1:100

Verfahrensablauf

Die Dichtheitsprüfung der neu hergestellten Entwässerungsanlage für Ihr Grundstück wird nach der DIN EN 1610 ausgeführt und ist Bestandteil einer Endabnahme.

Der Grundstückseigentümer sollte die Abnahmetermine rechtzeitig, d. h. 48 Stunden vor Inbetriebnahme mit einem technischen Mitarbeiter der Stadt Bad Wünnenberg vereinbaren. Die zu begutachtenden Anlagenteile müssen zur Abnahme sichtbar und zugänglich sein. Leitungsgräben für Grundstückskanäle und Grundleitungen dürfen erst nach der Abnahme der verlegten Rohre fachgerecht verfüllt werden.

Eine Regenwasserableitung von privaten Flächen (z. B. Zufahrten) in den öffentlichen Bereich ist nicht zulässig.

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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