Wohnung abmelden (Haupt- oder Nebenwohnung)
Details
Sie ziehen mit Haupt- oder Nebenwohnung aus Bad Wünnenberg weg? Schade!
Wir hoffen, dass es Ihnen in Bad Wünnenberg gefallen hat und würden uns freuen, Sie in Zukunft wieder bei uns begrüßen zu dürfen!
Sofern Ihre neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, müssen Sie sich nicht bei der Stadt Bad Wünnenberg abmelden. Die Abmeldung wird automatisch bei der Anmeldung der neuen Wohnung im zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!
Eine Wohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung).
Frist: 2 Wochen nach Auszug
Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung bereits eine Woche zuvor erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vornehmen.
Nebenwohnungen können auch schriftlich abgemeldet werden. Siehe unter „Downloads“.
Begriffe im Kontext
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.