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Wohnung abmelden (Haupt- oder Nebenwohnung)

Details

Sie ziehen mit Haupt- oder Nebenwohnung aus Bad Wünnenberg weg? Schade!

Wir hoffen, dass es Ihnen in Bad Wünnenberg gefallen hat und würden uns freuen, Sie in Zukunft wieder bei uns begrüßen zu dürfen!

Sofern Ihre neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, müssen Sie sich nicht bei der Stadt Bad Wünnenberg abmelden. Die Abmeldung wird automatisch bei der Anmeldung der neuen Wohnung im zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!

Eine Wohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung).

Frist: 2 Wochen nach Auszug

Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung bereits eine Woche zuvor erfolgen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vornehmen.

Nebenwohnungen können auch schriftlich abgemeldet werden. Siehe unter „Downloads“.

Kosten

keine

Fristen

Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
  • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Unterlagen

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)

  • Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland

Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Vollmacht

  • unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)

  • Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung

  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet. Frühestens 1 Woche vorher. Wichtig: Mitteilung muss unterschrieben sein.

Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben und ein Scan oder Foto des Personalausweises oder Reisepasses des/der Betroffenen beigefügt sein.

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können.

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

Persönlich:

  • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
  • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

Schriftlich:

  • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
  • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Rechtsgrundlagen

§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

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