Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Wohnung abmelden (Haupt- oder Nebenwohnung)

Details

Sie ziehen mit Haupt- oder Nebenwohnung aus Bad Wünnenberg weg? Schade!

Wir hoffen, dass es Ihnen in Bad Wünnenberg gefallen hat und würden uns freuen, Sie in Zukunft wieder bei uns begrüßen zu dürfen!

Sofern Ihre neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, müssen Sie sich nicht bei der Stadt Bad Wünnenberg abmelden. Die Abmeldung wird automatisch bei der Anmeldung der neuen Wohnung im zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!

Eine Wohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung).

Frist: 2 Wochen nach Auszug

Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung bereits eine Woche zuvor erfolgen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vornehmen.

Nebenwohnungen können auch schriftlich abgemeldet werden. Siehe unter „Downloads“.

Begriffe im Kontext

Wohnungsabmeldung, Wohnung, Abmeldung, Umzug, Auszug, Wegzug, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Wohnsitz

Organisationsplan

Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.