Schöffe werden
Details
Die Stadt Bad Wünnenberg sucht Freiwillige, die sich als Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 engagieren möchten.
Benötigt werden jeweils ein Schöffe bzw. eine Schöffin für die Strafkammer des Landgerichts Paderborn sowie für das Schöffengericht Paderborn. Aufgabe im Schöffenamt ist es, als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen. Als Schöffin oder Schöffe können sich alle deutschen Staatsangehörigen bewerben, die ihren Wohnsitz in der Stadt Bad Wünnenberg haben und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Interessentinnen und Interessenten können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30. April bei der Stadt Bad Wünnenberg bewerben. Dazu füllen Sie das untenstehende Formular aus. Weitere Informationen gibt es unter www.schoeffenwahl.de oder im Ordnungsamt der Stadt Bad Wünnenberg (ordnungsamt@bad-wuennenberg.de; Tel. 02953 709-31). Wer Jugendschöffe (allgemeine Strafsachen gegen Jugendliche) werden möchte, reicht seine Bewerbung beim Kreisjugendamt Paderborn ein.
Der Rat der Stadt Bad Wünnenberg schlägt die Kandidatinnen und Kandidaten vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Organisationsplan
Das Organigramm der Stadt Bad Wünnenberg gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Verwaltung.